Volkswagen Schaden durch Glatteis beschädigt an der Seite.

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Unfall bei Glatteis: Wer haftet und wer zahlt den Schaden?

Glatteis gilt nicht als höhere Gewalt. Wer bei Schnee und Eis ins Rutschen kommt, haftet meist selbst. Wann der andere mithaftet und welche Versicherung zahlt.

Ein kalter Morgen, die Straße sieht nur nass aus, doch darunter liegt eine dünne Eisschicht. Ein kurzer Bremsversuch, das Auto beginnt zu schleudern und landet am Heck des Vordermanns oder an der Leitplanke. Unfälle bei Glatteis passieren jeden Winter tausendfach. Die kurze Antwort auf die wichtigste Frage danach: Wer bei Schnee und Eis die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, haftet in der Regel selbst, denn Glatteis gilt nicht als höhere Gewalt. Es gibt aber Ausnahmen, und die entscheiden oft über viel Geld.

Dieser Ratgeber richtet sich an Autofahrer, die einen Unfall auf glatter Fahrbahn hatten oder sich vor dem Winter absichern wollen. Du erfährst, wer bei typischen Glatteis-Unfällen haftet, wann der Unfallgegner eine Mitschuld trägt, welche Kfz-Versicherung zahlt und was du direkt nach dem Unfall tun solltest.

Unfall? Glatteis? Wer haftet – die Grundregel

Im Straßenverkehr gilt bei Glätte eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Nach § 3 Abs. 1 StVO darfst du nur so schnell fahren, dass du dein Fahrzeug ständig unter Kontrolle hast. Die Geschwindigkeit musst du den Straßenverhältnissen, der Sicht und dem Wetter anpassen. Bei Eisglätte, Reifglätte, Nässe bei Frost oder Schneematsch heißt das: deutlich langsamer fahren, mehr Abstand halten und vorsichtig bremsen.

Gerichte werten Straßenglätte deshalb nicht als höhere Gewalt. Im Winter muss jeder Verkehrsteilnehmer mit glatten Fahrbahnen rechnen, besonders auf Brücken, in Waldstücken und in schattigen Kurven. Kommt ein Fahrzeug auf Glatteis ins Rutschen, spricht der sogenannte Anscheinsbeweis meist für einen Fahrfehler: zu hohe Geschwindigkeit, zu wenig Abstand oder eine zu heftige Lenkbewegung. Der Fahrer muss dann beweisen, dass er trotz angepasster Fahrweise keine Chance hatte. Das gelingt nur selten.

Dazu kommt die Halterhaftung nach § 7 StVG. Sie gilt unabhängig vom Verschulden: Wer ein Auto im Straßenverkehr bewegt, haftet für die Gefahr, die davon ausgeht. In der Praxis bedeutet das: Wer auf Glatteis in ein anderes Auto rutscht, ist meist der Unfallverursacher. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann den Schaden des Unfallgegners.

Typische Glatteis-Unfälle und wer Schuld hat

Die Haftung hängt immer vom konkreten Fall ab. Bei diesen Unfallarten urteilen Gerichte aber oft ähnlich:

  • Auffahrunfall auf glatter Fahrbahn: Wer auffährt, hat in der Regel Schuld. Bei Glätte verlängert sich der Bremsweg erheblich, deshalb musst du den Abstand vergrößern. Mehr dazu im Beitrag Auffahrunfall: Wer ist schuld?.

  • Rutschen in den Gegenverkehr: Wer auf die Gegenfahrbahn gerät, haftet meist allein, denn der Anscheinsbeweis spricht gegen ihn.

  • Abkommen von der Straße: Landet das Auto im Graben oder an einem Baum, zahlt keine fremde Haftpflichtversicherung. Den eigenen Schaden übernimmt nur die Vollkaskoversicherung.

  • Rutschen beim Anfahren oder Einparken: Auch hier haftet in der Regel, wer rutscht, etwa wenn ein Auto am Hang zurückrollt und ein parkendes Fahrzeug trifft.

  • Fußgänger stürzt auf dem Gehweg: Hier geht es nicht um Autofahrer, sondern um die Räum- und Streupflicht von Eigentümer, Mieter oder Gemeinde (dazu unten mehr).

Mitschuld bei Glätte: Wann der Unfallgegner mithaftet

Auch wer nicht gerutscht ist, kann eine Mithaftung tragen. Grundlage ist wieder die Betriebsgefahr: Schon die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug birgt ein Risiko. Bei einem Unfall zwischen zwei Autos wird deshalb geprüft, ob auch der andere Fahrer zu schnell war, zu dicht aufgefahren ist oder mit schlechter Bereifung unterwegs war.

Typische Fälle für ein Mitverschulden des Unfallgegners:

  • Er fuhr mit Sommerreifen auf Schnee und Eis.

  • Er hielt zu wenig Abstand und konnte dem rutschenden Auto deshalb nicht mehr ausweichen.

  • Seine Scheiben waren nicht freigekratzt, die Sicht also eingeschränkt.

  • Er fuhr bei Schneefall ohne Licht oder deutlich zu schnell für die Straßenverhältnisse.

Haben beide Fahrer Fehler gemacht, wird die Haftung nach dem Grad des Verschuldens aufgeteilt. Das nennt sich Quotenhaftung. Eine Mithaftung kann bis zu 50 Prozent betragen, wenn beide gleich schwer gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Was eine solche Haftungsquote konkret für dein Geld bedeutet, erklärt der Beitrag Haftungsquote beim Unfall.

Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO

In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach festem Datum, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Sie steht in § 2 Abs. 3a StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darfst du nur mit wintertauglichen Reifen fahren. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist eine Orientierung, kein Gesetz. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse am Tag der Fahrt.

Als wintertauglich gelten Reifen mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen, die nur die Kennzeichnung M+S tragen, reichen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Pflicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Für Winterreifen empfehlen Fachleute aber mindestens 4 Millimeter, weil der Grip auf Schnee darunter deutlich nachlässt.

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld ab 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Auch der Halter, der die Fahrt mit falscher Bereifung zulässt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Die größeren Folgen hat die falsche Bereifung aber bei der Haftung und beim Versicherungsschutz.

Welche Kfz-Versicherung zahlt bei Glatteis-Unfällen?

Welche Versicherung einspringt, hängt davon ab, wessen Schaden reguliert wird und wer Schuld hat.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt die Schäden der anderen: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder einen Mietwagen, Gutachterkosten und bei Verletzungen auch Schmerzensgeld. Gerade bei Personenschäden schützt die Kfz-Haftpflicht den Fahrer vor Kosten, die sein Leben lang nachwirken könnten.

Das gilt grundsätzlich auch, wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Den Geschädigten darf die Versicherung nicht wegen der falschen Bereifung abweisen. Ob sie sich das Geld später ganz oder teilweise vom eigenen Versicherungsnehmer zurückholen kann, also Regress nimmt, hängt von den Vertragsbedingungen und den Umständen ab. Für den Verursacher hat der Unfall in jedem Fall Folgen: Seine Schadenfreiheitsklasse wird zurückgestuft, und der Beitrag steigt.

Teilkasko und Vollkasko

Den Schaden am eigenen Auto zahlt nach einem selbst verschuldeten Glätteunfall nur die Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko greift bei Glatteis in der Regel nicht, weil sie Unfallschäden nicht abdeckt. Ausnahmen sind etwa ein Zusammenstoß mit Haarwild oder Schäden durch Sturm und Hagel.

Aufpassen musst du bei grober Fahrlässigkeit. Fährst du bei Schnee und Eis mit Sommerreifen oder deutlich zu schnell, kann die Vollkasko ihre Leistung kürzen, je nach Schwere des Verschuldens. Viele Verträge verzichten inzwischen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich vor dem Winter, damit dein Versicherungsschutz im Ernstfall nicht wackelt.

Wenn du unverschuldet geschädigt wurdest

Bist du das Opfer, also zum Beispiel das Auto, in das jemand hineinrutscht, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners deinen Schaden. Dein Gutachten, die Reparatur und alle weiteren Positionen machst du dort geltend. Wichtig: Du darfst einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst beauftragen. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Mehr dazu im Beitrag Kfz-Gutachter Kosten.

Glätte auf nicht geräumten Straßen: Haftet die Gemeinde?

Manchmal liegt die Ursache nicht nur beim Fahrer, sondern bei einer Straße, die trotz Glätte nicht gestreut wurde. Städte und Gemeinden haben eine Verkehrssicherungspflicht. Rechtlich wurzelt sie in § 823 BGB, für Behörden kommt die Amtshaftung hinzu. Die Gemeinde muss aber nicht jede Straße jederzeit eisfrei halten. Innerorts gilt die Räum- und Streupflicht vor allem für verkehrswichtige und gefährliche Stellen, außerorts nur für besonders gefährliche Stellen, die ein Autofahrer nicht erkennen kann.

Eine Haftung der Gemeinde kommt deshalb nur bei deutlicher Vernachlässigung in Betracht und ist schwer durchzusetzen. Du musst beweisen, dass an genau dieser Stelle hätte gestreut werden müssen und dass der Unfall darauf beruht. Selbst dann rechnen Gerichte dem Fahrer oft ein Mitverschulden an, weil er bei Schnee und Eis mit glatten Stellen rechnen musste. Ohne gute Beweise und anwaltliche Hilfe hat ein solcher Anspruch kaum Aussicht. Wann sich ein Anwalt lohnt, steht im Beitrag Anwalt nach Unfall.

Schnee und Eis auf Gehwegen: Wer haftet bei Stürzen?

Stürzt ein Fußgänger auf einem vereisten Gehweg, geht es um die Räum- und Streupflicht. Die Gemeinden übertragen sie per Satzung meist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Eigentümer geben sie wiederum oft über den Mietvertrag an Mieter weiter. Wer zuständig ist, muss zu den in der Satzung festgelegten Zeiten räumen und streuen, meist werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oft etwas später.

Wird diese Pflicht verletzt, haftet der Zuständige nach § 823 BGB für die Folgen des Sturzes. Die Schäden übernimmt dann seine Privathaftpflicht oder, beim Eigentümer eines vermieteten Hauses, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Auch hier gilt: Wer erkennbar unvorsichtig über eine vereiste Fläche läuft oder mit glatten Sohlen unterwegs ist, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Fußgänger sollten im Winter deshalb rutschfeste Schuhe tragen.

Was du nach einem Glatteis-Unfall tun solltest

Nach einem Unfall auf Eis ist die Beweislage entscheidend, denn die Glätte ist oft schon wenige Stunden später verschwunden. So gehst du vor:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck mit ausreichend Abstand aufstellen. Auf glatter Fahrbahn besonders vorsichtig aussteigen.

  2. Verletzte versorgen und im Zweifel den Notruf 112 wählen.

  3. Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind, die Schuldfrage strittig ist oder der Schaden groß ist. Die Polizei dokumentiert auch den Zustand der Straßen.

  4. Fotos machen: Fahrzeuge, Endstellung, Fahrbahn, Eis und Schneematsch, fehlende Streuung, Verkehrszeichen und die Reifen beider Fahrzeuge mit Profil und Alpine-Symbol.

  5. Daten austauschen: Namen, Anschriften, Kennzeichen, Versicherung. Zeugen notieren.

  6. Keine Angaben zur Schuld machen und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, auch wenn die Lage klar scheint.

  7. Den Unfall deiner Versicherung melden, innerhalb einer Woche. Wie das geht, steht im Beitrag Unfall der Versicherung melden.

Eine ausführliche Checkliste für alle Unfallarten findest du im Beitrag Unfall, was tun?. Bei strittiger Schuld hilft eine Beweissicherung nach dem Unfall: Ein Sachverständiger dokumentiert Schäden und Spuren, bevor sie verschwinden.

Schadensregulierung und Verjährung

Hat der Unfallgegner Schuld, meldest du deine Ansprüche bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung an. Grundlage der Schadensregulierung ist das Gutachten: Es beziffert Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfallzeit. Wie lange die Regulierung dauert und was du tun kannst, wenn die Versicherung sich Zeit lässt, steht im Beitrag Wie lange dauert die Schadensregulierung?.

Ansprüche aus einem Unfall bei Glatteis verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und du von Schaden und Schädiger erfahren hast. Ein Unfall im Januar 2026 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen: Je früher du handelst, desto besser ist die Beweislage.

Tipps: So vermeidest du Glätteunfälle

Die meisten Unfälle bei Glätte lassen sich mit wenigen Regeln vermeiden. Eigenverantwortung ist im Winter der beste Schutz:

  • Vor der Fahrt die Wetterlage prüfen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und nach Regen ist mit Glatteis zu rechnen.

  • Alle Scheiben, Spiegel, Lichter und das Dach von Schnee und Eis befreien.

  • Geschwindigkeit deutlich reduzieren und den Abstand mindestens verdoppeln.

  • Sanft beschleunigen, früh und gefühlvoll bremsen, ruckartige Lenkbewegungen vermeiden.

  • Auf Brücken, in Waldschneisen und in schattigen Kurven mit Blitzeis rechnen.

  • Bei Blitzeis lieber anhalten und abwarten, als weiterzufahren.

Unfall bei Glätte in Hamburg? Wir helfen dir

Hattest du einen Glätteunfall und bist nicht schuld? Dann steht dir ein unabhängiges Gutachten zu, das die gegnerische Versicherung bezahlt. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online. Wir erstellen dein Unfallgutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden und sichern dabei auch die Spuren, die für die Schuldfrage zählen.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Unfall wegen Glatteis?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung dessen, der ins Rutschen gekommen ist. Glatteis gilt nicht als höhere Gewalt. Den Schaden am eigenen Auto des Verursachers zahlt nur seine Vollkaskoversicherung.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter?

Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners trotzdem. Die Vollkasko kann ihre Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen, sofern der Vertrag darauf nicht verzichtet. Dazu kommen ein Bußgeld und ein Punkt.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Allwetterreifen im Winter?

Ja, wenn die Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen und noch genug Profil haben. Dann erfüllen sie die situative Winterreifenpflicht. Reifen nur mit M+S-Kennzeichnung reichen seit Oktober 2024 nicht mehr.

Bin ich im Sommer mit Winterreifen versichert?

Ja, Winterreifen im Sommer sind erlaubt und gefährden den Versicherungsschutz nicht. Allerdings ist der Bremsweg auf warmer, trockener Fahrbahn länger, und das kann bei der Schuldfrage eine Rolle spielen.

Wer haftet bei einem Sturz auf Glatteis?

Wer für den Gehweg räum- und streupflichtig ist, meist der Eigentümer oder per Mietvertrag der Mieter. Hat er seine Pflicht verletzt, zahlt in der Regel seine Haftpflichtversicherung. Ein Mitverschulden des Gestürzten wird angerechnet.

Was sollte ich bei Blitzeis mit meinem Auto tun?

Nicht abrupt bremsen oder lenken, Gas wegnehmen und das Auto ausrollen lassen. Wenn möglich, an sicherer Stelle anhalten, Warnblinker einschalten und warten, bis gestreut ist.

Autor

FarmarzCrash Helfer

Framarz hat Bachelorabschlüsse in Maschinenbau und Wirtschaftsinformatik. Am Standort Winterhude verbindet er technisches Fachwissen mit digitalen Abläufen in der Schadenabwicklung. So weißt du bei ihm jederzeit, wo dein Fall steht: modern, transparent und zuverlässig vom ersten Anruf bis zur Regulierung.

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