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Auffahrunfall: Wer ist schuld? Haftung, Ausnahmen und deine Ansprüche
Wer auffährt, hat meist Schuld, aber nicht immer. Wann der Vordermann mithaftet und was dir nach einem Auffahrunfall zusteht.
Ein Moment Unachtsamkeit an der Ampel, ein Stau auf der Autobahn, der plötzlich steht: Der Auffahrunfall ist einer der häufigsten Verkehrsunfälle überhaupt. Und fast immer folgt danach dieselbe Frage. Wer ist schuld? Die Faustregel „Wer auffährt, hat Schuld“ stimmt in den meisten Fällen. Es gibt aber Situationen, in denen auch der Vordermann haftet. Dieser Beitrag hilft dir, egal ob du aufgefahren bist oder dir jemand hinten drauf gefahren ist.
Auffahrunfall: Wer ist schuld nach der Grundregel?
Bei einem Auffahrunfall spricht der sogenannte Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Gerichte gehen davon aus, dass er entweder zu dicht aufgefahren ist, mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war oder nicht aufgepasst hat. Meist ist es einfache Fahrlässigkeit, etwa ein kurzer Blick aufs Handy. Denn nach § 4 der Straßenverkehrsordnung muss jeder Verkehrsteilnehmer so viel Abstand halten, dass er auch dann rechtzeitig anhalten kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.
Wer auffährt, hat Schuld, aber nicht automatisch allein
Der Anscheinsbeweis heißt nicht, dass der Auffahrende automatisch die Alleinschuld trägt. Er bedeutet nur: Er muss beweisen, dass es anders war. Gelingt ihm das nicht, haftet er in der Regel allein.
Der Sicherheitsabstand
Als Faustregel gilt außerorts der halbe Tacho in Metern, bei 100 km/h also 50 Meter. Innerorts reicht ein kürzerer Abstand, im Stadtverkehr wird meist die Zwei-Sekunden-Regel empfohlen. Wer deutlich zu dicht auffährt, riskiert neben der Haftung auch ein Bußgeld.
Was der Auffahrende zahlt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auffahrenden ersetzt den Schaden des Vordermanns. Der Versicherungsschutz deckt also den Schadensersatz für den anderen. Für den eigenen Schaden am Auto zahlt nur eine Vollkasko, und auch die nur mit Selbstbeteiligung und Rückstufung.
Wann der Vordermann mithaftet
Der Anscheinsbeweis gilt nur, wenn der Unfallhergang typisch ist: Beide fahren hintereinander in dieselbe Richtung, der Hintermann fährt auf. Weicht die Verkehrssituation davon ab, kann die Haftungsverteilung ganz anders aussehen.
Bremsen ohne zwingenden Grund
Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Eine Vollbremsung, um den Hintermann zu „erziehen“, oder ein abruptes Bremsmanöver wegen einer verpassten Abfahrt sind kein zwingender Grund. Dann trifft den Vordermann eine Mitschuld, oft wird der Schaden geteilt. Vor Gericht muss der Auffahrende das grundlose Bremsen allerdings beweisen, etwa durch Zeugen.
Anders ist es beim Bremsen an einer gelben Ampel, vor einem Fußgänger oder wegen eines Staus. Das ist erlaubt. Wer dann auffährt, haftet allein.
Spurwechsel kurz vor dem Unfall
Wechselt der Vordermann unmittelbar vor der Kollision die Spur und schert knapp vor dir ein, gilt der Anscheinsbeweis nicht mehr gegen dich. Dann spricht er eher gegen den Spurwechsler. Wer die Spur wechselt, muss eine Gefährdung anderer ausschließen.
Defekte Bremslichter
Leuchten beim Vordermann die Bremslichter nicht, kann der Hintermann nicht erkennen, dass er bremst. Dann haftet der Vorausfahrende mit, im Extremfall sogar allein. Ob die Bremslichter funktioniert haben, lässt sich nach dem Unfall oft nur noch technisch klären.
Rückwärtsfahren
Rollt oder fährt der Vordermann rückwärts, etwa beim Einparken oder an einer Steigung, liegt gar kein klassischer Auffahrunfall vor. Wer rückwärts fährt, muss besonders vorsichtig sein und haftet häufig allein.
Kettenauffahrunfall
Bei einem Kettenauffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen wird die Schuldfrage kompliziert. Wurde ein Auto auf das vordere geschoben oder ist es selbst aufgefahren? Für die Klärung zählen die Schäden an Front und Heck jedes Fahrzeugs. Genau hier hilft ein Gutachten, das beide Seiten des Autos sauber dokumentiert. Bei echten Massenkarambolagen mit sehr vielen Beteiligten wenden die Versicherer ein vereinfachtes Verfahren an, bei dem die Schuld nicht mehr für jedes Fahrzeug einzeln ermittelt wird.
Die Betriebsgefahr: Warum fast nie 100 zu 0 drin ist
Selbst wenn der Vordermann alles richtig gemacht hat, haftet er theoretisch mit. Nach § 7 Abs. 1 StVG haftet jeder Halter für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Nur wenn der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis war, entfällt diese Haftung nach § 17 Abs. 3 StVG. Beim typischen Auffahrunfall tritt die Betriebsgefahr des Vordermanns aber meist vollständig zurück. Gerichte entscheiden nach der Sachlage im Einzelfall, ein Urteil lässt sich deshalb selten eins zu eins auf einen anderen Unfall übertragen. Wie Quoten funktionieren, steht in unserem Beitrag zur Haftungsquote bei Teilschuld.
Richtiges Verhalten beim Auffahrunfall
Egal ob du aufgefahren bist oder jemand auf dich: Beweise entscheiden über die Schuldfrage.
Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern, auf der Autobahn mindestens 150 Meter dahinter
Fotos machen, auch von der Position der Autos
Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren, denn Zeugenaussagen sind oft entscheidend
Gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen, aber kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
Bei Streit über den Hergang die Polizei rufen
Eine ausführliche Checkliste findest du in unserem Beitrag Unfall, was tun? und zum Formular selbst unter Europäischer Unfallbericht.
Deine Ansprüche als Geschädigter
Ist dir jemand hinten drauf gefahren, zahlt dessen Haftpflichtversicherung deinen Schaden: Reparatur, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall, die Kosten für Gutachter und Anwalt. Bei Verletzungen kommt Schmerzensgeld hinzu. Nach einem Auffahrunfall ist das typische Beispiel das Schleudertrauma. Mehr dazu im Beitrag Schmerzensgeld nach einem Unfall.
Heckschäden werden oft unterschätzt
Der Stoßfänger sieht nach einem Auffahrunfall oft fast heil aus. Dahinter sind aber häufig Prallträger, Parksensoren oder der Kofferraumboden beschädigt. Bei einem Auffahrunfall in Hamburg lag die erste Schätzung bei 3.200 Euro, das Unfallgutachten bei 4.395 Euro. Für Heck- und Frontschäden ist unser Standort in Bramfeld mit Hebebühne spezialisiert.
Auffahrunfall in Hamburg? Wir helfen sofort
Wir sind rund um die Uhr erreichbar und kommen im Stadtgebiet meist innerhalb von 45 Minuten. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online. Bei strittiger Schuldfrage vermitteln wir dir eine Partnerkanzlei für Verkehrsrecht.
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