Leasingfahrzeuge
Unfall mit einem Leasingfahrzeug – was muss ich jetzt beachten?
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug bringt zusätzliche Fragen mit sich: Muss ich die Leasinggesellschaft informieren? Wer darf einen Gutachter beauftragen? Wer entscheidet über die Reparatur? Und welche Auswirkungen kann der Unfall bei der späteren Rückgabe des Fahrzeugs haben?
Gerade bei einem Leasingfahrzeug ist eine professionelle Dokumentation des Schadens wichtig. Schließlich bist du zwar Nutzer des Fahrzeugs, Eigentümer ist in der Regel die Leasinggesellschaft.
Unsere unabhängigen Kfz-Gutachter dokumentieren den entstandenen Unfallschaden umfassend und ermitteln die für die Schadenregulierung relevanten Werte. Gleichzeitig unterstützen wir dich dabei, die nächsten Schritte nach dem Unfall richtig einzuordnen.
Welche Vorgaben zusätzlich gelten, kann vom jeweiligen Leasingvertrag und der Leasinggesellschaft abhängen. Deshalb sollte nach einem Unfall auch geprüft werden, welche Melde- und Abwicklungspflichten vereinbart wurden.
Fragen zum Leasing? Oder Unfall gehabt?
Häufige Fragen
Wer bezahlt das Gutachten des Leasingfahrzeugs?
In den meisten Fällen beauftragt und bezahlt die Leasinggesellschaft den Gutachter, besonders wenn sie Ansprüche wegen Wertminderung geltend machen will.
Dies musst du aber nicht akzeptieren, wenn du damit nicht einverstanden bist. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann den Schaden prüfen oder ein eigenes Gegengutachten erstellen. Nur so hast du dann ein belastbares Dokument, um die Schadenregulierung fair zu gestalten.
Melde dich bei Fragen hierzu gerne jederzeit bei uns.
Kann ich das Leasing-Gutachten anfechten?
Ja: Wenn du die Forderungen für überhöht hältst, kannst du das Gutachten anfechten. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann den Schaden prüfen oder ein eigenes Gegengutachten erstellen.
Wende dich am besten direkt an uns, wenn du unsicher bist - und wir helfen dir schnellstmöglich weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Abnutzung und Schaden?
Kleinere Kratzer, leichte Abnutzungen im Innenraum oder minimale Steinschläge gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und sind mit den Leasingraten abgegolten. Dafür dürfen keine Kosten berechnet werden. Tiefe Kratzer, Dellen, beschädigte Felgen oder kaputte Polster gelten als übermäßige Abnutzung und müssen ersetzt oder bezahlt werden.
Nur 4 Schritte und der Schaden ist reguliert
- 1. Schritt Schaden melden: Crash Helfer rufen!
Ob unverschuldet oder nicht: Nach einem Unfall solltest Du möglichst früh einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten. Nur so hast Du später Anspruch auf eine faire Schadensregulierung. Melde dich rund um die Uhr direkt bei uns - und wir klären alles weitere!
- 2. Schritt Schaden aufnehmen : Wir kommen - oder du zu uns!
Wenn unsere Servicezeiten das zulassen, kommen wir sogar zu Dir! Für ein lückenloses Gutachten müssen wir Dein Kfz allerdings in unserer Werkstatt begutachten. Durch unsere Hebebühnen können so z.B. Schäden an allen Stellen des Autos festgehalten werden, die viele Konkurrenten gar nicht sehen können.
- 3. Schritt Durchatmen: Wir erstellen das Gutachten!
Ein Kfz-Gutachten dauert vor Ort meist zwischen 30 und 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhältst Du dann in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Bei kleinen Schäden geht es häufig schneller, bei komplexeren Schäden oder notwendigen Ersatzteilrecherchen kann die Erstellung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
- 4. Schritt Mit Gutachten: Schaden regulieren, Geld sparen!
Mit dem unabhängigen Gutachten, sorgfältig erstellt von unseren zertifizierten Gutachtern, steht der Schadensregulierung nichts mehr im Weg. Dieses Dokument wird Dir viel Zeit, Stress und Geld sparen - bei einem unverschuldeten Unfall wird in den meisten Fällen sogar das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen!
24/7 erreichbar: Das sind die Crash Helfer
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