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Unfall der Versicherung melden: Fristen, Ablauf und typische Fehler
Wann du einen Unfall deiner eigenen und der gegnerischen Versicherung melden musst, welche Angaben nötig sind und welche Fehler dich Geld kosten.
Nach einem Unfall stehen zwei Meldungen an: an deine eigene Kfz-Versicherung und, wenn du unverschuldet bist, an die Versicherung des Unfallgegners. Für beide gelten Fristen, und beide entscheiden mit darüber, wie glatt die Schadensregulierung läuft. Hier steht, wann du wen informieren musst, welche Angaben die Versicherung braucht und welche Fehler dich Geld kosten.
Erst sichern, dann melden
Bevor du an die Schadenmeldung denkst, geht die Unfallstelle vor: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck und bei Verletzten der Notruf 112. Danach sammelst du alles, was die Versicherung später braucht: Fotos von den Schäden, den Kennzeichen und der Unfallstelle, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners sowie die Kontaktdaten von Zeugen. Die vollständige Checkliste für die ersten Minuten steht im Beitrag Unfall, was tun?.
Am einfachsten hältst du die Daten im Europäischen Unfallbericht fest. Das Formular ist standardisiert und wird von Versicherern in ganz Europa akzeptiert.
Bis wann du den Unfall melden musst
Eigene Versicherung: innerhalb einer Woche
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) verlangen in der Regel, dass du jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche meldest. Das gilt auch dann, wenn du nicht schuld bist und deine Versicherung voraussichtlich nichts zahlen muss. Die genaue Frist steht in deinem Vertrag.
Gegnerische Versicherung: innerhalb von zwei Wochen
Als Geschädigter musst du den Unfall der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers innerhalb von zwei Wochen anzeigen, nachdem du von ihm erfahren hast. So steht es in § 119 des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Meldung sollte in Textform erfolgen, also per Brief, E-Mail oder über das Online-Formular des Versicherers.
Was passiert, wenn du zu spät meldest
Eine verspätete Meldung heißt nicht automatisch, dass du leer ausgehst. Sie kann aber Ärger machen: Konnte die Versicherung den Schaden wegen der Verspätung nicht mehr richtig prüfen, darf sie ihre Leistung kürzen. Außerdem gehen mit der Zeit Beweise verloren. Melde den Unfall deshalb am besten noch am selben oder am nächsten Werktag. Lieber früh und knapp als spät und ausführlich, Details kannst du nachreichen.
Deine eigene Kfz-Versicherung informieren
Auch wenn der andere eindeutig schuld ist: Sag deiner eigenen Versicherung Bescheid. Bestreitet der Unfallgegner später die Schuld oder stellt Forderungen an dich, wehrt deine Kfz-Haftpflicht unberechtigte Ansprüche ab. Das kann sie nur, wenn sie vom Unfall weiß.
Hast du den Unfall selbst verursacht, zahlt deine Haftpflicht den Schaden des anderen. Für dein eigenes Auto springt nur eine Vollkasko ein. Bei einem Wildunfall oder einem Sturmschaden ist die Teilkasko zuständig.
Kostet die Meldung deine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Zurückgestuft wirst du erst, wenn deine eigene Versicherung tatsächlich zahlt. Zahlt die gegnerische Versicherung, bleibt deine Schadenfreiheitsklasse unberührt. Und hat deine Versicherung einen kleineren Schaden reguliert, kannst du ihn oft innerhalb einer Frist zurückkaufen und so die Rückstufung vermeiden.
Den Unfall der gegnerischen Versicherung melden
Bei einem unverschuldeten Unfall richtest du deine Ansprüche direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sie muss dir den gesamten Schaden ersetzen: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, einen Mietwagen oder Nutzungsausfall, die Kosten für das Gutachten und eine Auslagenpauschale.
Versicherung des Gegners unbekannt?
Hast du nur das Kennzeichen, hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Unter 0800 250 260 0 nennt er dir kostenlos den zuständigen Versicherer. Du brauchst dafür das Kennzeichen, das Unfalldatum und den Unfallort.
Den Gutachter wählst du, nicht die Versicherung
Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet einen eigenen Sachverständigen an. Annehmen musst du das nicht. Als Geschädigter darfst du einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst beauftragen, und oberhalb der Bagatellgrenze zahlt die gegnerische Versicherung auch dessen Kosten. Mehr dazu im Beitrag Kfz-Gutachter Kosten.
Welche Angaben die Versicherung braucht
Ob telefonisch, online oder schriftlich: Mit diesen Angaben läuft die Schadenmeldung ohne Rückfragen.
deine Versicherungsnummer und das Kennzeichen deines Autos
Datum, Uhrzeit und genauer Ort des Unfalls
Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
eine kurze, sachliche Beschreibung des Unfallhergangs
Fotos der Schäden und der Unfallstelle
Namen und Kontaktdaten von Zeugen
falls die Polizei vor Ort war: Dienststelle und Aktenzeichen
Beschreibe den Hergang nüchtern und in der richtigen Reihenfolge. Wer deiner Meinung nach schuld ist, gehört nicht hinein. Das klären die Versicherungen anhand der Fakten.
Typische Fehler bei der Schadenmeldung
Am Unfallort die Schuld anerkennen
Unterschreib vor Ort kein Schuldanerkenntnis. Erste Hilfe und Höflichkeit sind kein Schuldeingeständnis, eine unterschriebene Erklärung kann eins sein. Die Schuldfrage klären später die Versicherungen. Wie Teilschuld berechnet wird, steht im Beitrag Haftungsquote bei Teilschuld.
Kleine Schäden privat regeln
Ein Kratzer am Stoßfänger sieht harmlos aus, dahinter können aber Halter, Sensoren oder die Einparkhilfe beschädigt sein. Wer sich auf eine Barzahlung einlässt und später den echten Schaden entdeckt, hat ohne Meldung und Dokumentation schlechte Karten.
Das erste Angebot der Versicherung annehmen
Schnelle Pauschalangebote liegen oft unter dem, was dir zusteht. Ohne eigenes Gutachten kannst du das kaum beurteilen. Was du tun kannst, wenn die Versicherung kürzt, steht im Beitrag Versicherung kürzt das Gutachten.
Unfall in Hamburg? Wir sichern deine Ansprüche
Wir erstellen dein Gutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden, damit du der Versicherung schnell eine belastbare Grundlage vorlegen kannst. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online. Wie lange die Regulierung danach dauert, steht im Beitrag Wie lange dauert die Schadensregulierung?.
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