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Kfz-Gutachter Kosten: Was ein Gutachten kostet und wer zahlt
Wie sich die Kosten für ein Kfz-Gutachten zusammensetzen, wann die gegnerische Versicherung zahlt und wann du selbst zahlst.
„Was kostet mich das?“ ist meist die erste Frage, wenn es um einen Gutachter geht. Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. Was ein Kfz-Gutachten kostet, hängt vor allem von der Schadenshöhe ab. Wer die Rechnung bezahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlst du in der Regel nichts.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Ein festes Preisschild gibt es nicht. Die Kosten für einen Kfz-Gutachter setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Grundhonorar und den Nebenkosten.
Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenshöhe
Die meisten Sachverständigen berechnen ihr Honorar nach der Schadenhöhe. Je teurer der Schaden, desto höher das Grundhonorar, weil Umfang und Verantwortung wachsen. Als Orientierung dient vielen Büros die regelmäßige Honorarbefragung des Bundesverbands der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen (BVSK). Gerichte ziehen diese Werte ebenfalls heran, wenn sie prüfen, ob eine Rechnung angemessen ist.
Bei einem mittleren Blechschaden liegt das Grundhonorar meist im Bereich einiger Hundert Euro. Bei einem schweren Unfall oder einem Totalschaden mit hoher Schadenssumme kann es auch über 1.000 Euro liegen.
Nebenkosten: Fotos, Fahrtkosten, Schreibkosten
Zum Honorar kommen Nebenkosten für den tatsächlichen Aufwand:
Fotos für die Schadendokumentation
Fahrtkosten, wenn der Kfz-Gutachter zu dir kommt
Schreib- und Kopierkosten für das Gutachten
Porto und Telefon, oft als Pauschale
Die Nebenkosten machen meist den kleineren Teil der Rechnung aus. Eine seriöse Rechnung weist sie einzeln aus.
Kostenvoranschlag als günstigere Alternative
Bei einem echten Bagatellschaden unter der Bagatellgrenze von rund 750 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Er ist günstiger, enthält aber keine Wertminderung, keine Reparaturdauer und keine Beweisfotos. Wann was sinnvoll ist, erklären wir im Beitrag Bagatellgrenze: Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Wer zahlt das Gutachten?
Die wichtigere Frage ist, wer die Gutachterkosten am Ende trägt. Das entscheidet die Schuldfrage.
Unverschuldeter Unfall: die gegnerische Versicherung zahlt
Bist du unverschuldet in einen Autounfall geraten, gehören die Sachverständigenkosten zu deinem Schaden. Nach § 249 BGB muss der Verursacher alles ersetzen, was nötig ist, um den Schaden festzustellen und zu beheben. Das übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Ein Bußgeldbescheid gegen den Unfallgegner ist dafür nicht nötig.
In der Praxis musst du nicht einmal in Vorleistung gehen. Viele Sachverständigenbüros, auch wir, rechnen nach einer Abtretung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für dich bleibt das Unfallgutachten dann kostenlos.
Teilschuld: Kosten nach Haftungsquote
Hast du eine Mitschuld, wird auch das Gutachterhonorar nach der Haftungsquote geteilt. Bei einer Quote von 70 zu 30 zu deinen Gunsten übernimmt die gegnerische Versicherung 70 Prozent der Gutachterkosten, den Rest trägst du. Wie Quoten zustande kommen, steht in unserem Beitrag zur Haftungsquote bei Teilschuld.
Selbst verschuldet oder Kaskoschaden
Hast du den Unfall allein verursacht, zahlt niemand dein Gutachten. Bei einem Kaskoschaden schickt deine eigene Versicherung meist einen eigenen Sachverständigen. Das kostet dich nichts, der Gutachter arbeitet aber im Auftrag der Versicherung. Ein zusätzliches eigenes Gutachten zahlst du dann in der Regel selbst.
Darf die Versicherung die Gutachterkosten kürzen?
Manchmal kürzt die gegnerische Versicherung die Rechnung des Sachverständigen, etwa bei den Nebenkosten. Grundsätzlich gilt: Du als Geschädigter musst Preise nicht vergleichen, bevor du einen Gutachter beauftragst. Solange die Rechnung nicht erkennbar überhöht ist, muss die Versicherung zahlen. Was du bei Kürzungen tun kannst, erklären wir im Beitrag Versicherung kürzt das Gutachten.
Warum sich ein Gutachten fast immer rechnet
Ein unabhängiges Gutachten kostet die gegnerische Versicherung Geld, und genau deshalb lohnt es sich für dich. Es hält alle Ansprüche fest: Reparaturkosten, Wertminderung, Reparaturdauer für den Nutzungsausfall und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Ohne Gutachten fehlen diese Positionen oft.
Ein Beispiel aus unserer Praxis: Bei einem Auffahrunfall lag die erste Schätzung bei 3.200 Euro, das Gutachten bei 4.395 Euro. Weitere Fälle findest du unter Das kann nur Crash Helfer.
Wertgutachten und andere Gutachten
Nicht jedes Gutachten hat mit einem Unfall zu tun. Für eine Fahrzeugbewertung, ein Oldtimer-Gutachten oder ein Gebrauchtwagen-Gutachten zahlt immer der Auftraggeber. Die Kosten richten sich hier nach dem Aufwand, nicht nach einer Schadenshöhe. Frag vorher nach einem Festpreis.
Kfz-Gutachter Kosten in Hamburg: unser Angebot
Bei einem unverschuldeten Unfall ist unser Unfallgutachten für dich kostenlos. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab. Bei Teilschuld oder einem Wertgutachten sagen wir dir vor der Begutachtung offen, was auf dich zukommt. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online.
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