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Unfall, was tun? Die ersten Schritte und was danach zählt
Warnblinker, Warndreieck, Fotos, Versicherung: Was du direkt an der Unfallstelle erledigen musst und welche Entscheidungen in den Tagen danach über dein Geld bestimmen.
Ein Autounfall dauert ein paar Sekunden, und danach ist der Kopf erst mal leer. Das ist normal, die Aufregung legt sich nicht auf Knopfdruck. Damit du in dieser Situation nicht improvisieren musst, haben wir die Reihenfolge aufgeschrieben, die sich in der Praxis bewährt hat: erst die Sicherheit, dann die Beweise, dann der Papierkram. Die Tipps gelten für jeden Verkehrsunfall, vom Parkrempler bis zum Auffahrunfall auf der Autobahn. Lies sie ruhig vorher einmal durch. Am Unfallort hast du keine Zeit zum Nachschlagen.
An der Unfallstelle: erst sichern, dann alles andere
1. Anhalten, Warnblinkanlage an, Warnweste an
Halte sofort an, auch wenn der Schaden klein aussieht. Wer weiterfährt, riskiert eine Anzeige wegen Unfallflucht. Schalte die Warnblinkanlage ein und zieh die Warnweste an, bevor du aussteigst. Eine Warnweste muss in jedem Pkw liegen. Am besten liegt sie in der Fahrertür und nicht unter dem Gepäck im Kofferraum.
2. Unfallstelle absichern
Stell das Warndreieck auf, bevor du dich um irgendetwas anderes kümmerst. Als Faustregel gelten innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter Abstand. Vor Kurven und Kuppen lieber mehr. Die Absicherung schützt dich und die anderen Verkehrsteilnehmer, denn die größte Gefahr nach einem Unfall sind die nachfolgenden Autos. Auf der Autobahn gehst du hinter der Leitplanke zurück und wartest dort, nicht auf dem Seitenstreifen.
3. Erste Hilfe leisten und Notruf wählen
Gibt es Verletzte, rufst du die 112 und leistest Erste Hilfe, so gut du kannst. Niemand erwartet, dass du Sanitäter bist. Erwartet wird, dass du hilfst und den Notruf absetzt. Wenn dein Erste-Hilfe-Kurs schon ein paar Jahre zurückliegt: Den Rettungsdienst zu rufen und bei der verletzten Person zu bleiben, zählt bereits.
Polizei rufen: wann es nötig ist
Bei einem kleinen Blechschaden ohne Verletzte musst du die Polizei nicht zwingend rufen. Ihr könnt den Unfall selbst aufnehmen und Daten austauschen. In diesen Fällen solltest du die 110 aber wählen:
Es gibt Verletzte.
Der Unfallgegner will abhauen oder sich nicht ausweisen.
Ihr seid euch über den Unfallhergang nicht einig.
Du vermutest Alkohol oder Drogen beim anderen Fahrer.
Ein Fahrzeug aus dem Ausland, ein Mietwagen oder ein Firmenwagen ist beteiligt.
Öffentliches Eigentum wurde beschädigt, etwa eine Ampel oder Leitplanke.
Wichtig zu wissen: Die Unfallaufnahme durch die Polizei klärt die Schuldfrage nicht abschließend. Wer am Ende haftet, entscheidet die Polizei nicht. Das klären die Versicherungen und, wenn es Streit gibt, ein Gericht. Mehr zur Polizei und zum Weiterfahren findest du auch in unseren häufigen Fragen.
Beweise sichern, solange alles noch da ist
Sobald die Fahrzeuge weggefahren sind, ist die Unfallstelle als Beweis verloren. Nimm dir deshalb fünf Minuten für Beweisfotos, bevor jemand etwas verschiebt, sofern das gefahrlos möglich ist.
Übersichtsfotos aus mehreren Richtungen, auf denen die Position beider Autos erkennbar ist
Nahaufnahmen jeder Beschädigung an beiden Fahrzeugen
Kennzeichen des anderen Autos
Bremsspuren, Splitter, Verkehrszeichen, Ampeln
Sichtverhältnisse, Wetter, Baustellen
Frag Passanten, ob sie den Unfall gesehen haben, und notier dir Name und Telefonnummer. Zeugen verschwinden schnell, und später ist ein neutraler Zeuge oft mehr wert als jede Schilderung der Beteiligten.
Viele Versicherer empfehlen den Europäischen Unfallbericht. Er liegt bei manchen im Handschuhfach oder lässt sich vorher ausdrucken. Darin haltet ihr Hergang und Daten gemeinsam fest. Unterschreib am Unfallort aber kein Schuldanerkenntnis, auch wenn der andere Druck macht. Eine Entschuldigung aus Höflichkeit ist etwas anderes als ein schriftliches „Ich bin schuld“.
Je gründlicher die Beweissicherung am Unfallort, desto weniger Raum bleibt später für Streit. Wie wir Schäden nach einem Unfall professionell festhalten, erklären wir auf der Seite zur Beweissicherung nach dem Unfall.
Diese Angaben brauchst du vom Unfallgegner
Notier dir die Informationen aller Unfallbeteiligten, nicht nur die des Fahrers, der dich getroffen hat:
Name und Anschrift des Fahrers und, falls jemand anderes, des Halters
Kennzeichen
Name der Kfz-Haftpflichtversicherung, idealerweise mit Versicherungsnummer
Telefonnummer
Fotografier am besten Führerschein und Fahrzeugschein, wenn der andere einverstanden ist. Kennt er seine Versicherung nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 weiter. Dort bekommst du anhand des Kennzeichens die zuständige Versicherung.
Weiterfahren oder abschleppen lassen?
Funktionieren Licht, Reifen und Lenkung nicht mehr einwandfrei oder läuft Flüssigkeit aus, fährst du nicht weiter. Das Auto wird abgeschleppt. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Abschleppkosten zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzt.
Auch wenn das Auto noch fährt: Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger steckt oft mehr, zum Beispiel ein verbogener Prallträger oder ein verstellter Radarsensor. Ob du damit noch sicher unterwegs bist, sieht man von außen nicht immer.
Nach dem Unfall: Versicherung melden
Melde den Unfall deiner eigenen Kfz-Versicherung, auch wenn du sicher bist, nicht schuld zu sein. Die meisten Versicherungsbedingungen setzen dafür eine Frist von einer Woche. Das heißt nicht, dass deine Versicherung zahlen muss, und dein Schadenfreiheitsrabatt ist davon nicht betroffen. Du erfüllst damit nur deine Meldepflicht.
Deinen Schaden machst du bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend. Diese Schadensmeldung übernimmt auf Wunsch dein Gutachter oder dein Anwalt. Genau hier passiert oft der teuerste Fehler: Die gegnerische Versicherung ruft an, ist freundlich und bietet an, „alles schnell zu regeln“, mit eigenem Gutachter und eigener Partnerwerkstatt. Das klingt bequem. Nur arbeitet dieser Gutachter im Auftrag der Seite, die am Ende zahlt.
Kfz-Gutachter einschalten, bevor repariert wird
Als Geschädigter darfst du einen unabhängigen Kfz-Gutachter deiner Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung kann dir keinen vorschreiben. Liegt der Unfallschaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro, ist bei klarer Haftung auch die Kostenübernahme für dein Gutachten Sache der gegnerischen Versicherung. Ob dein Fall darunter oder darüber liegt, lässt sich als Laie schwer einschätzen. Warum das so ist, steht in unserem Beitrag Bagatellgrenze: Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Die Reihenfolge ist wichtig: erst das Gutachten, dann die Werkstatt. Ist das Auto erst repariert, lässt sich der ursprüngliche Schaden kaum noch belegen. Das Gutachten ist die Grundlage der gesamten Schadenregulierung, und eine Lücke darin lässt sich später nicht mehr schließen.
Ein Unfallgutachten hält neben den Reparaturkosten auch Positionen fest, an die nach einem Unfall kaum jemand denkt: die Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer oder den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden.
Zum Arzt, auch wenn es dir gut geht
Nach einem Unfall steht man unter Adrenalin. Nackenschmerzen nach einem Auffahrunfall melden sich oft erst Stunden oder einen Tag später. Geh deshalb zeitnah zum Arzt und lass dir den Befund bescheinigen. Ein Attest, das erst Wochen später ausgestellt wird, macht es schwer, Schmerzensgeld durchzusetzen.
Deine Rechte und Ansprüche als Geschädigter
Als Unfallgeschädigter musst du dich nicht mit der Reparatur allein zufriedengeben. Bei einem unverschuldeten Unfall ersetzt die gegnerische Versicherung deinen gesamten Schaden. Dazu gehören unter anderem:
Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungsaufwand
Wertminderung, denn ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Auto
Gutachterkosten und Abschleppkosten
Anwaltskosten, wenn du einen Anwalt für Verkehrsrecht einschaltest
eine Unkostenpauschale für Telefonate und Porto
Schmerzensgeld bei Verletzungen
Ausführlicher haben wir das in Kfz-Gutachten nach dem Unfall: Was dir wirklich zusteht aufgeschrieben.
Wenn der Unfallgegner die Schuld bestreitet
Am Unfallort war noch alles klar, zwei Tage später erinnert sich der andere plötzlich anders. Das kommt häufiger vor, als man denkt. Die Regulierung ist damit nicht blockiert, aber jetzt zählen die Beweise: deine Fotos, die Kontaktdaten der Zeugen, der Unfallbericht und, falls sie vor Ort war, die Aufnahme der Polizei.
Ein unabhängiges Gutachten hilft auch hier. Es dokumentiert das Schadensbild an deinem Fahrzeug, und das passt zu einem bestimmten Unfallhergang oder eben nicht. Bei strittiger Haftung lohnt sich außerdem früh ein Anwalt für Verkehrsrecht. Ist der Unfallgegner nach dem Zusammenstoß einfach weggefahren, ist das Unfallflucht. Notier dir das Kennzeichen und ruf die Polizei.
Die Checkliste zum Merken
Anhalten, Warnblinker, Warnweste
Warndreieck aufstellen
Verletzte versorgen, 112 rufen
Bei Bedarf Polizei rufen (110)
Fotos machen, Zeugen notieren
Daten mit dem Unfallgegner austauschen, nichts unterschreiben
Eigene Versicherung informieren
Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, bevor repariert wird
Zum Arzt gehen und Befund dokumentieren lassen
Unfall gehabt? Wir sind rund um die Uhr da
Du musst das alles nicht allein sortieren. Die Crash Helfer sind 24/7 erreichbar, telefonisch und per WhatsApp unter +49 155 60711116. Oder du meldest deinen Schaden direkt online. Wir nehmen den Schaden auf, erstellen das Gutachten und melden ihn bei der gegnerischen Versicherung an. Rechtliche Fragen klärt auf Wunsch eine unserer Partnerkanzleien.
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