Wertminderung
Wertminderung nach einem Unfall – was ist mein Auto jetzt noch wert?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfall den Wert eines Fahrzeugs dauerhaft beeinflussen. Denn beim späteren Verkauf kann ein repariertes Unfallfahrzeug unter Umständen einen niedrigeren Preis erzielen als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
Diese Differenz wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Im Rahmen eines Unfallgutachtens prüfen wir, ob eine Wertminderung vorliegt und berücksichtigen dabei unter anderem Fahrzeugtyp, Alter, Laufleistung, Vorschäden sowie Art und Umfang des aktuellen Unfallschadens.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann eine festgestellte Wertminderung Bestandteil des ersatzfähigen Schadens sein. Deshalb ist es wichtig, sie bei der Begutachtung nicht einfach außer Acht zu lassen.
Rückfragen dazu? Oder Unfall gehabt?
Häufige Fragen
Was ist ein Gutachten zur Wertminderung?
Ein Gutachten zur Wertminderung beziffert den finanziellen Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall trotz fachgerechter Reparatur auf dem Markt erleidet. Diese Differenz wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Wann habe ich Anspruch auf Wertminderung?
Nach einem unverschuldeten Unfall, dessen Schaden nicht im Bereich der Bagatelle liegt, steht dir in jedem Fall eine Wertminderung zu (die gegnerische Haftpflichtversicherung muss zahlen).
Wenn du unsicher bist, melde dich gerne jederzeit bei uns für Rückfragen.
Merkantile und technische Wertminderung: Was ist das?
Die merkantile Wertminderung bezeichnet den reinen Makel, dass ein Auto nun als „Unfallwagen“ gilt und beim Verkauf weniger einbringt, obwohl es perfekt repariert wurde. Die technische Wertminderung bezeichnet den Wertverlust des Kfz durch verbleibende, objektiv sichtbare oder technische Mängel nach einer unvollständigen oder mangelhaften Instandsetzung.
Wenn du Detail-Fragen dazu hast, melde dich gerne jederzeit bei uns.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Ein Kfz-Sachverständiger führt ein Gutachten durch und ermittelt den Betrag dann in der Regel anhand gängiger Berechnungsmodelle. Dabei spielen der Wiederbeschaffungswert des Autos, die Höhe der Netto-Reparaturkosten, das Fahrzeugalter und die Laufleistung eine Rolle.
Bei weiteren Fragen dazu, melde dich gerne jederzeit bei uns.
Nur 4 Schritte und der Schaden ist reguliert
- 1. Schritt Schaden melden: Crash Helfer rufen!
Ob unverschuldet oder nicht: Nach einem Unfall solltest Du möglichst früh einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten. Nur so hast Du später Anspruch auf eine faire Schadensregulierung. Melde dich rund um die Uhr direkt bei uns - und wir klären alles weitere!
- 2. Schritt Schaden aufnehmen : Wir kommen - oder du zu uns!
Wenn unsere Servicezeiten das zulassen, kommen wir sogar zu Dir! Für ein lückenloses Gutachten müssen wir Dein Kfz allerdings in unserer Werkstatt begutachten. Durch unsere Hebebühnen können so z.B. Schäden an allen Stellen des Autos festgehalten werden, die viele Konkurrenten gar nicht sehen können.
- 3. Schritt Durchatmen: Wir erstellen das Gutachten!
Ein Kfz-Gutachten dauert vor Ort meist zwischen 30 und 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhältst Du dann in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Bei kleinen Schäden geht es häufig schneller, bei komplexeren Schäden oder notwendigen Ersatzteilrecherchen kann die Erstellung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
- 4. Schritt Mit Gutachten: Schaden regulieren, Geld sparen!
Mit dem unabhängigen Gutachten, sorgfältig erstellt von unseren zertifizierten Gutachtern, steht der Schadensregulierung nichts mehr im Weg. Dieses Dokument wird Dir viel Zeit, Stress und Geld sparen - bei einem unverschuldeten Unfall wird in den meisten Fällen sogar das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen!
24/7 erreichbar: Das sind die Crash Helfer
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