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Kaskogutachten oder Haftpflichtgutachten: Wer beauftragt, wer zahlt?

Haftpflichtgutachten und Kaskogutachten klingen ähnlich, folgen aber anderen Regeln. Wer den Kfz-Gutachter beauftragt, wer die Kosten trägt und was dir im Kaskofall zusteht.

Nach einem Unfall fällt schnell das Wort Gutachten. Doch Gutachten ist nicht gleich Gutachten: Ob ein Haftpflichtgutachten oder ein Kaskogutachten erstellt wird, entscheidet darüber, wer den Kfz-Gutachter beauftragt, wer die Kosten trägt und welche Positionen du am Ende ersetzt bekommst. Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragst du selbst einen unabhängigen Sachverständigen, und die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt ihn. Bei einem Kaskoschaden zahlt dagegen deine eigene Versicherung. Dann bestimmt in der Regel der Versicherer, wer das Fahrzeug begutachtet, und die Leistung richtet sich nach deinem Versicherungsvertrag.

Dieser Ratgeber richtet sich an Autofahrer, die nach einem Autounfall, einem Sturmschaden, einem Wildunfall oder nach Vandalismus wissen wollen, welches Gutachten sie brauchen. Du erfährst, worin sich beide Gutachten unterscheiden, welche Versicherung bei welchem Schaden zahlt, was in einem Kaskogutachten steht und was bei Teilschuld gilt.

Kaskogutachten und Haftpflichtgutachten: Der Unterschied

Beide Gutachten beschreiben einen Schaden am Fahrzeug, ermitteln die Reparaturkosten und bewerten das Auto. Der Unterschied liegt darin, wer den Schaden bezahlt und nach welchen Regeln.

  • Haftpflichtgutachten: Ein anderer hat den Unfall verursacht. Du forderst Schadensersatz vom Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Grundlage ist das Gesetz, vor allem § 249 BGB. Du wählst den Kfz-Sachverständigen frei, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

  • Kaskogutachten: Du nimmst deine eigene Kaskoversicherung in Anspruch, etwa nach einem selbst verschuldeten Unfall, nach Hagel oder Diebstahl. Grundlage ist dein Versicherungsvertrag mit den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Der Versicherer bestimmt in der Regel, ob und von wem begutachtet wird.

Im Haftpflichtfall geht es also um vollen Ersatz deines Schadens. Im Kaskofall bekommst du das, was dein Vertrag verspricht, nicht mehr und nicht weniger. Diese Bedeutung des Unterschieds unterschätzen viele, bis die Abrechnung kommt.

Das Haftpflichtgutachten nach einem unverschuldeten Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall bist du Geschädigter. Nach § 249 BGB muss der Schädiger dich so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dafür. Das Haftpflichtgutachten ist die Grundlage für diese Schadensregulierung.

Freie Gutachterwahl beim Haftpflichtschaden

Du darfst einen unabhängigen Kfz-Gutachter deiner Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung bietet manchmal an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Annehmen musst du das nicht. Ein Gutachter, den der Versicherer des Unfallgegners auswählt, arbeitet in dessen Auftrag. Warum du darauf nicht eingehen musst, steht im Beitrag Gegnerische Versicherung schickt Gutachter.

Diese Positionen stehen im Haftpflichtgutachten

Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert den Unfallschaden mit Fotos und beziffert alles, was du verlangen kannst:

Wertminderung und Nutzungsausfall gibt es nur im Haftpflichtschaden. Genau diese Positionen fehlen später im Kaskofall.

Wer trägt die Gutachterkosten?

Die Gutachterkosten gehören zum Schaden. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sie, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, mehr dazu im Beitrag Bagatellgrenze: Kostenvoranschlag oder Gutachten?. Was ein Unfallgutachten kostet, erklärt der Beitrag Kfz-Gutachter Kosten.

Das Kaskogutachten: Wenn die eigene Versicherung zahlt

Ein Kaskogutachten brauchst du, wenn ein Schaden über deine eigene Kaskoversicherung reguliert wird. Es dokumentiert die Schäden am eigenen Fahrzeug, die Reparaturkosten und bei schweren Schäden den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Nicht bei jedem Kaskoschaden ist ein Gutachten nötig: Bei kleineren Schäden genügen der Versicherung oft ein Kostenvoranschlag oder die Rechnung der Werkstatt.

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter beim Kaskoschaden?

Hier liegt der wichtigste Unterschied zum Haftpflichtfall. Beim Kaskoschaden beauftragt in der Regel der Versicherer selbst einen Sachverständigen oder gibt vor, wie begutachtet wird. Die Kosten für einen Kfz-Gutachter, den du ohne Absprache beauftragst, erstattet die Kaskoversicherung je nach Vertrag nicht. Prüfe deshalb zuerst deine Versicherungsbedingungen und melde den Schaden, bevor du einen Gutachter beauftragst.

Du darfst trotzdem einen eigenen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, zum Beispiel wenn dir das Gutachten des Versicherers zu niedrig erscheint. Die Kosten trägst du dann aber meist selbst. Lass dir in jedem Fall eine Kopie des Gutachtens der Versicherung geben.

Was die Kaskoversicherung zahlt und was nicht

Die Kasko zahlt nach den Bedingungen deines Vertrags. In der Regel heißt das:

  • Reparaturkosten bis zur vertraglichen Grenze, abzüglich der Selbstbeteiligung

  • bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung, bei jungen Fahrzeugen je nach Vertrag eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung

  • die Mehrwertsteuer nur, wenn sie tatsächlich anfällt

Keine Leistung aus der Kasko gibt es in der Regel für Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen, sofern dein Vertrag dafür keinen Zusatzbaustein hat. Das ist eine echte finanzielle Einbuße gegenüber dem Haftpflichtfall. Auch die 130-Prozent-Regel aus dem Haftpflichtrecht gilt in der Kasko in der Regel nicht.

Fiktive Abrechnung und Reparaturweg im Kaskofall

Auch in der Kasko kannst du oft fiktiv abrechnen, also das Geld nehmen und nicht oder selbst reparieren. Dann gibt es keine Mehrwertsteuer, und manche Verträge setzen nur die Stundensätze günstigerer Werkstätten an. Tarife mit Werkstattbindung schreiben dir außerdem den Reparaturweg vor: Die Versicherung bestimmt die Werkstatt. Wie die fiktive Abrechnung im Haftpflichtfall funktioniert, steht im Beitrag Fiktive Abrechnung.

Teilkasko oder Vollkasko: Welche Schäden wohin gehören

Welche Kaskoversicherung zahlt, hängt von der Schadenursache ab.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden, die nicht durch einen Unfall mit eigenem Fahrfehler entstehen:

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung

  • Brand und Explosion

  • Diebstahl des Fahrzeugs oder fest eingebauter Teile

  • Glasschäden, etwa an der Windschutzscheibe

  • Wildschaden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild, je nach Vertrag auch mit Tieren aller Art

Die Vollkasko umfasst die Teilkasko und deckt zusätzlich:

  • den selbst verschuldeten Verkehrsunfall

  • Vandalismus durch Unbekannte

  • Unfallflucht, wenn der Täter nicht ermittelt wird

Ein Vollkaskoschaden führt meist zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, ein Teilkaskoschaden nicht. Bei einem kleinen Vollkaskoschaden lohnt deshalb ein Vergleich, ob du ihn besser selbst zahlst. Mehr zu Wildunfällen im Beitrag Wildunfall: Was tun?, zur Unfallflucht im Beitrag Parkschaden und Fahrerflucht.

Streit über die Schadenhöhe: Das Sachverständigenverfahren

Bist du mit dem Kaskogutachten der Versicherung nicht einverstanden, musst du nicht sofort klagen. Die meisten AKB sehen für Streit über die Höhe des Schadens ein Sachverständigenverfahren vor. Jede Seite benennt einen Sachverständigen. Einigen sich die beiden nicht, entscheidet ein dritter als Obmann. Wer die Kosten trägt, hängt vom Ergebnis und von deinen Bedingungen ab. Das Verfahren klärt nur die Schadenhöhe, nicht die Frage, ob die Versicherung überhaupt leisten muss. Hier lohnt sich die Erfahrung eines Anwalts, mehr im Beitrag Anwalt nach Unfall.

Teilschuld: Kasko und Haftpflicht kombinieren

Bei einem Autounfall ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig. Tragen beide Fahrer einen Teil der Schuld, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur nach deiner Haftungsquote. Hast du eine Vollkasko, kannst du den Schaden zusätzlich dort abrechnen.

Dann greift das sogenannte Quotenvorrecht nach § 86 VVG. Vereinfacht: Bestimmte Positionen, die die Kasko nicht deckt, darfst du vorrangig beim Unfallgegner geltend machen. Dazu zählen in der Regel die Selbstbeteiligung, die Wertminderung, die Gutachterkosten und Abschleppkosten. Nutzungsausfall und die Rückstufung gehören nicht dazu. Die Berechnung ist anspruchsvoll. In diesem Zusammenhang brauchst du meist beides: ein Haftpflichtgutachten mit allen Positionen und die Abrechnung deiner Kasko.

Vollkasko-Gutachten nach Unfall: So gehst du vor

  1. Unfallstelle sichern, Fotos machen, Daten austauschen. Die Checkliste steht im Beitrag Unfall, was tun?.

  2. Klären, ob ein Haftpflichtfall, ein Kaskofall oder beides vorliegt.

  3. Den Schaden fristgerecht melden, in der Regel innerhalb einer Woche. Bei Diebstahl und Brand verlangen die Bedingungen meist auch eine Anzeige bei der Polizei. Mehr im Beitrag Unfall der Versicherung melden.

  4. Im Kaskofall abstimmen, wer den Sachverständigen beauftragt, bevor du jemanden losschickst.

  5. Im Haftpflichtfall selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen und das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Kfz-Gutachten in Hamburg: Wir helfen dir

Unverschuldeter Unfall in Hamburg? Dann erstellt unser Team dein Unfallgutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Bei Teilschuld oder einem Kaskofall prüfen wir mit dir, welches Gutachten du brauchst. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online.

Häufige Fragen

Was ist ein Kaskogutachten?

Ein Kaskogutachten dokumentiert einen Schaden am eigenen Fahrzeug, den deine Teilkasko oder Vollkasko regulieren soll. Es beziffert Reparaturkosten und bei schweren Schäden Wiederbeschaffungswert und Restwert, nach den Bedingungen deines Vertrags.

Darf ich bei einem Kaskoschaden selbst einen Gutachter beauftragen?

Ja, aber die Kosten erstattet die Kaskoversicherung in der Regel nur, wenn sie zugestimmt hat. Meist beauftragt der Versicherer selbst einen Sachverständigen. Sprich die Begutachtung deshalb vorher ab.

Wer zahlt das Haftpflichtgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Den Gutachter wählst du selbst.

Zahlt die Vollkasko eine Wertminderung?

In der Regel nicht. Wertminderung und Nutzungsausfall sind Positionen aus dem Schadensersatzrecht. Du bekommst sie nur vom Unfallgegner, bei Teilschuld anteilig.

Was mache ich, wenn das Kaskogutachten zu niedrig ist?

Widersprich schriftlich und lass den Schaden notfalls von einem eigenen Sachverständigen prüfen. Viele Verträge sehen für Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren vor.

Autor

FarmarzCrash Helfer

Framarz hat Bachelorabschlüsse in Maschinenbau und Wirtschaftsinformatik. Am Standort Winterhude verbindet er technisches Fachwissen mit digitalen Abläufen in der Schadenabwicklung. So weißt du bei ihm jederzeit, wo dein Fall steht: modern, transparent und zuverlässig vom ersten Anruf bis zur Regulierung.

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