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Kaskogutachten oder Haftpflichtgutachten: Wer beauftragt, wer zahlt?
Haftpflichtgutachten und Kaskogutachten klingen ähnlich, folgen aber anderen Regeln. Wer den Kfz-Gutachter beauftragt, wer die Kosten trägt und was dir im Kaskofall zusteht.
Nach einem Unfall fällt schnell das Wort Gutachten. Doch Gutachten ist nicht gleich Gutachten: Ob ein Haftpflichtgutachten oder ein Kaskogutachten erstellt wird, entscheidet darüber, wer den Kfz-Gutachter beauftragt, wer die Kosten trägt und welche Positionen du am Ende ersetzt bekommst. Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragst du selbst einen unabhängigen Sachverständigen, und die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt ihn. Bei einem Kaskoschaden zahlt dagegen deine eigene Versicherung. Dann bestimmt in der Regel der Versicherer, wer das Fahrzeug begutachtet, und die Leistung richtet sich nach deinem Versicherungsvertrag.
Dieser Ratgeber richtet sich an Autofahrer, die nach einem Autounfall, einem Sturmschaden, einem Wildunfall oder nach Vandalismus wissen wollen, welches Gutachten sie brauchen. Du erfährst, worin sich beide Gutachten unterscheiden, welche Versicherung bei welchem Schaden zahlt, was in einem Kaskogutachten steht und was bei Teilschuld gilt.
Kaskogutachten und Haftpflichtgutachten: Der Unterschied
Beide Gutachten beschreiben einen Schaden am Fahrzeug, ermitteln die Reparaturkosten und bewerten das Auto. Der Unterschied liegt darin, wer den Schaden bezahlt und nach welchen Regeln.
Haftpflichtgutachten: Ein anderer hat den Unfall verursacht. Du forderst Schadensersatz vom Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Grundlage ist das Gesetz, vor allem § 249 BGB. Du wählst den Kfz-Sachverständigen frei, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Kaskogutachten: Du nimmst deine eigene Kaskoversicherung in Anspruch, etwa nach einem selbst verschuldeten Unfall, nach Hagel oder Diebstahl. Grundlage ist dein Versicherungsvertrag mit den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Der Versicherer bestimmt in der Regel, ob und von wem begutachtet wird.
Im Haftpflichtfall geht es also um vollen Ersatz deines Schadens. Im Kaskofall bekommst du das, was dein Vertrag verspricht, nicht mehr und nicht weniger. Diese Bedeutung des Unterschieds unterschätzen viele, bis die Abrechnung kommt.
Das Haftpflichtgutachten nach einem unverschuldeten Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall bist du Geschädigter. Nach § 249 BGB muss der Schädiger dich so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dafür. Das Haftpflichtgutachten ist die Grundlage für diese Schadensregulierung.
Freie Gutachterwahl beim Haftpflichtschaden
Du darfst einen unabhängigen Kfz-Gutachter deiner Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung bietet manchmal an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Annehmen musst du das nicht. Ein Gutachter, den der Versicherer des Unfallgegners auswählt, arbeitet in dessen Auftrag. Warum du darauf nicht eingehen musst, steht im Beitrag Gegnerische Versicherung schickt Gutachter.
Diese Positionen stehen im Haftpflichtgutachten
Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert den Unfallschaden mit Fotos und beziffert alles, was du verlangen kannst:
Reparaturkosten nach einer Reparaturkalkulation mit Ersatzteilen und Arbeitszeit
die Reparaturdauer, wichtig für Nutzungsausfall oder einen Mietwagen
die merkantile Wertminderung, weil ein Unfallwagen beim Verkauf weniger bringt
Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
Wertminderung und Nutzungsausfall gibt es nur im Haftpflichtschaden. Genau diese Positionen fehlen später im Kaskofall.
Wer trägt die Gutachterkosten?
Die Gutachterkosten gehören zum Schaden. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sie, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, mehr dazu im Beitrag Bagatellgrenze: Kostenvoranschlag oder Gutachten?. Was ein Unfallgutachten kostet, erklärt der Beitrag Kfz-Gutachter Kosten.
Das Kaskogutachten: Wenn die eigene Versicherung zahlt
Ein Kaskogutachten brauchst du, wenn ein Schaden über deine eigene Kaskoversicherung reguliert wird. Es dokumentiert die Schäden am eigenen Fahrzeug, die Reparaturkosten und bei schweren Schäden den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Nicht bei jedem Kaskoschaden ist ein Gutachten nötig: Bei kleineren Schäden genügen der Versicherung oft ein Kostenvoranschlag oder die Rechnung der Werkstatt.
Wer beauftragt den Kfz-Gutachter beim Kaskoschaden?
Hier liegt der wichtigste Unterschied zum Haftpflichtfall. Beim Kaskoschaden beauftragt in der Regel der Versicherer selbst einen Sachverständigen oder gibt vor, wie begutachtet wird. Die Kosten für einen Kfz-Gutachter, den du ohne Absprache beauftragst, erstattet die Kaskoversicherung je nach Vertrag nicht. Prüfe deshalb zuerst deine Versicherungsbedingungen und melde den Schaden, bevor du einen Gutachter beauftragst.
Du darfst trotzdem einen eigenen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, zum Beispiel wenn dir das Gutachten des Versicherers zu niedrig erscheint. Die Kosten trägst du dann aber meist selbst. Lass dir in jedem Fall eine Kopie des Gutachtens der Versicherung geben.
Was die Kaskoversicherung zahlt und was nicht
Die Kasko zahlt nach den Bedingungen deines Vertrags. In der Regel heißt das:
Reparaturkosten bis zur vertraglichen Grenze, abzüglich der Selbstbeteiligung
bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung, bei jungen Fahrzeugen je nach Vertrag eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung
die Mehrwertsteuer nur, wenn sie tatsächlich anfällt
Keine Leistung aus der Kasko gibt es in der Regel für Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen, sofern dein Vertrag dafür keinen Zusatzbaustein hat. Das ist eine echte finanzielle Einbuße gegenüber dem Haftpflichtfall. Auch die 130-Prozent-Regel aus dem Haftpflichtrecht gilt in der Kasko in der Regel nicht.
Fiktive Abrechnung und Reparaturweg im Kaskofall
Auch in der Kasko kannst du oft fiktiv abrechnen, also das Geld nehmen und nicht oder selbst reparieren. Dann gibt es keine Mehrwertsteuer, und manche Verträge setzen nur die Stundensätze günstigerer Werkstätten an. Tarife mit Werkstattbindung schreiben dir außerdem den Reparaturweg vor: Die Versicherung bestimmt die Werkstatt. Wie die fiktive Abrechnung im Haftpflichtfall funktioniert, steht im Beitrag Fiktive Abrechnung.
Teilkasko oder Vollkasko: Welche Schäden wohin gehören
Welche Kaskoversicherung zahlt, hängt von der Schadenursache ab.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden, die nicht durch einen Unfall mit eigenem Fahrfehler entstehen:
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
Brand und Explosion
Diebstahl des Fahrzeugs oder fest eingebauter Teile
Glasschäden, etwa an der Windschutzscheibe
Wildschaden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild, je nach Vertrag auch mit Tieren aller Art
Die Vollkasko umfasst die Teilkasko und deckt zusätzlich:
den selbst verschuldeten Verkehrsunfall
Vandalismus durch Unbekannte
Unfallflucht, wenn der Täter nicht ermittelt wird
Ein Vollkaskoschaden führt meist zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, ein Teilkaskoschaden nicht. Bei einem kleinen Vollkaskoschaden lohnt deshalb ein Vergleich, ob du ihn besser selbst zahlst. Mehr zu Wildunfällen im Beitrag Wildunfall: Was tun?, zur Unfallflucht im Beitrag Parkschaden und Fahrerflucht.
Streit über die Schadenhöhe: Das Sachverständigenverfahren
Bist du mit dem Kaskogutachten der Versicherung nicht einverstanden, musst du nicht sofort klagen. Die meisten AKB sehen für Streit über die Höhe des Schadens ein Sachverständigenverfahren vor. Jede Seite benennt einen Sachverständigen. Einigen sich die beiden nicht, entscheidet ein dritter als Obmann. Wer die Kosten trägt, hängt vom Ergebnis und von deinen Bedingungen ab. Das Verfahren klärt nur die Schadenhöhe, nicht die Frage, ob die Versicherung überhaupt leisten muss. Hier lohnt sich die Erfahrung eines Anwalts, mehr im Beitrag Anwalt nach Unfall.
Teilschuld: Kasko und Haftpflicht kombinieren
Bei einem Autounfall ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig. Tragen beide Fahrer einen Teil der Schuld, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur nach deiner Haftungsquote. Hast du eine Vollkasko, kannst du den Schaden zusätzlich dort abrechnen.
Dann greift das sogenannte Quotenvorrecht nach § 86 VVG. Vereinfacht: Bestimmte Positionen, die die Kasko nicht deckt, darfst du vorrangig beim Unfallgegner geltend machen. Dazu zählen in der Regel die Selbstbeteiligung, die Wertminderung, die Gutachterkosten und Abschleppkosten. Nutzungsausfall und die Rückstufung gehören nicht dazu. Die Berechnung ist anspruchsvoll. In diesem Zusammenhang brauchst du meist beides: ein Haftpflichtgutachten mit allen Positionen und die Abrechnung deiner Kasko.
Vollkasko-Gutachten nach Unfall: So gehst du vor
Unfallstelle sichern, Fotos machen, Daten austauschen. Die Checkliste steht im Beitrag Unfall, was tun?.
Klären, ob ein Haftpflichtfall, ein Kaskofall oder beides vorliegt.
Den Schaden fristgerecht melden, in der Regel innerhalb einer Woche. Bei Diebstahl und Brand verlangen die Bedingungen meist auch eine Anzeige bei der Polizei. Mehr im Beitrag Unfall der Versicherung melden.
Im Kaskofall abstimmen, wer den Sachverständigen beauftragt, bevor du jemanden losschickst.
Im Haftpflichtfall selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen und das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen.
Kfz-Gutachten in Hamburg: Wir helfen dir
Unverschuldeter Unfall in Hamburg? Dann erstellt unser Team dein Unfallgutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Bei Teilschuld oder einem Kaskofall prüfen wir mit dir, welches Gutachten du brauchst. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online.
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