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Parkschaden: Was tun bei Parkrempler und Fahrerflucht?
Auto angefahren und der Verursacher ist weg? Oder selbst einen Parkrempler verursacht? So gehst du richtig vor und so bekommst du dein Geld.
Du kommst vom Einkaufen zurück, und an der Stoßstange ist eine frische Delle. Kein Zettel, kein Mensch weit und breit. Ein Parkschaden ist ärgerlich, aber kein Grund, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und wer selbst beim Ausparken einen Kratzer verursacht, sollte genau wissen, was jetzt zu tun ist. Denn Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.
Parkschaden: Was tun, wenn dein Auto angefahren wurde?
Bleib ruhig und geh Schritt für Schritt vor. Was du in den ersten Minuten sicherst, entscheidet später, ob du dein Geld bekommst.
1. Nach einem Zettel und Zeugen schauen
Manche Verursacher hinterlassen ihre Adresse hinter dem Scheibenwischer oder an der Windschutzscheibe. Ist kein Zettel da, frag Passanten und Anwohner, ob sie etwas gesehen haben. Achte auch auf Kameras, etwa an Supermärkten oder Parkhäusern. Die Aufzeichnungen werden oft nach kurzer Zeit gelöscht.
2. Den Schaden fotografieren
Fotografiere die Beschädigung aus der Nähe und das ganze Auto mit Umgebung. Lackspuren in fremder Farbe sind ein wichtiger Hinweis auf das Fahrzeug des Verursachers. Notier Ort, Datum und ungefähre Uhrzeit.
3. Die Polizei informieren
Bei Fahrerflucht solltest du immer Anzeige erstatten, auch bei einem kleinen Kratzer. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, und nur die Polizei kann den Verursacher ermitteln. Außerdem verlangt deine Versicherung oft eine Anzeige, wenn du den Schaden über die Kasko abrechnest.
4. Den Schaden begutachten lassen
Ein Parkrempler sieht oft harmloser aus, als er ist. Hinter einem Kratzer im Stoßfänger können Halter, Parksensoren oder der Prallträger beschädigt sein. Ein Gutachten hält den kompletten Schaden fest und dient als Beweis. Mehr dazu auf unserer Seite zur Beweissicherung nach dem Unfall.
Wer zahlt den Parkschaden?
Das hängt davon ab, ob der Verursacher gefunden wird.
Verursacher bekannt: seine Kfz-Haftpflicht zahlt
Hat der Unfallverursacher einen Zettel hinterlassen oder hat die Polizei ihn ermittelt, zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Du bekommst Reparaturkosten, Wertminderung und bei einem Schaden über der Bagatellgrenze auch dein Gutachten ersetzt. Ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag reicht, erklären wir im Beitrag Bagatellgrenze: Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Verursacher unbekannt: nur die Vollkasko hilft
Bleibt der Täter unbekannt, zahlt nur deine eigene Vollkasko. Die Teilkasko deckt Parkschäden nicht ab. In der Vollkasko trägst du die Selbstbeteiligung, und der Schadenfreiheitsrabatt sinkt. Bei kleinen Schäden lohnt es sich daher oft, selbst zu zahlen. Die Verkehrsopferhilfe ersetzt Sachschäden am eigenen Auto bei Fahrerflucht in der Regel nicht.
Du hast selbst einen Parkschaden verursacht
Beim Einparken oder Ausparken ist es schnell passiert. Ein kurzes Missgeschick, ein Kratzer im Lack des Nachbarautos. Jetzt kommt es auf dein Verhalten an.
Warten statt wegfahren
Du musst am Unfallort eine angemessene Zeit warten, ob der Halter des beschädigten Autos auftaucht. Wie lange das ist, hängt von den Umständen ab, etwa von Tageszeit und Schadenssumme. Eine feste Mindestzeit gibt es nicht. Im Zweifel wartest du lieber länger und rufst die Polizei.
Ein Zettel reicht nicht
Ein Zettel mit deiner Adresse unter dem Scheibenwischer genügt rechtlich nicht. Er kann wegwehen oder von Dritten entfernt werden. Kommt niemand, rufst du die Polizei und meldest den Parkunfall dort. So bist du auf der sicheren Seite.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Diese Strafen drohen
Wer einfach wegfährt, begeht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB. Das Strafgesetzbuch sieht dafür Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Dazu kommen Punkte in Flensburg, je nach Fall ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann deine Kfz-Versicherung dich in Regress nehmen.
Es gibt aber einen Ausweg: Hast du bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs nur einen geringen Sachschaden verursacht und meldest dich innerhalb von 24 Stunden freiwillig, kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz davon absehen. Das nennt sich tätige Reue.
Unfall nicht bemerkt?
Wer einen Parkrempler wirklich nicht bemerkt hat, handelt nicht vorsätzlich und macht sich nicht strafbar. Die Behauptung allein reicht aber selten. Ob ein Anstoß hör- oder spürbar war, kann ein Sachverständiger klären.
Parkplatzunfall: Wenn beide Fahrzeuge in Bewegung waren
Stoßen zwei Autos beim gleichzeitigen Ausparken zusammen, gilt auf Parkplätzen besondere Rücksicht für alle. Gerichte teilen den Schaden dann häufig je zur Hälfte, die sogenannte 50:50-Regelung. Ausnahmen gibt es, wenn ein Fahrzeug nachweislich schon stand. Mehr zur Verteilung im Beitrag Haftungsquote bei Teilschuld.
Parkschaden in Hamburg? Wir dokumentieren ihn
Wir erstellen dein Unfallgutachten und sichern damit deine Ansprüche, auch die Wertminderung. Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine Versicherung unser Gutachten. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online. Was sonst nach einem Unfall wichtig ist, steht im Beitrag Unfall, was tun?
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