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Unfall im Ausland: Was du am Unfallort und danach tun musst

Grüne Karte, Unfallbericht, Regulierungsbeauftragter: Was du bei einem Unfall im Ausland tun musst und wie du deinen Schaden von Deutschland aus regelst.

Ein Unfall im Ausland ist doppelt stressig: fremde Sprache, fremde Regeln, und das Auto steht vielleicht Hunderte Kilometer von zu Hause entfernt. Die gute Nachricht: Nach einem Unfall in der EU kannst du die meisten Ansprüche von Deutschland aus regeln. Damit das klappt, kommt es auf die richtigen Schritte am Unfallort an.

Vor der Reise: Diese Unterlagen gehören ins Auto

  • Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • die Internationale Versicherungskarte, wenn dein Reiseland sie verlangt

  • zwei Vordrucke des Europäischen Unfallberichts

  • die Telefonnummern deiner Kfz-Versicherung und deines Schutzbriefs

Frag vor der Reise bei deiner Versicherung nach, ob dein Tarif einen Auslandsschadenschutz und eine Mallorca-Police enthält. Was die beiden bringen, steht weiter unten.

Die Grüne Karte

Die Internationale Versicherungskarte, meist noch Grüne Karte genannt, weist nach, dass dein Auto haftpflichtversichert ist. Du bekommst sie kostenlos von deinem Versicherer. In der EU reicht in der Regel das deutsche Kennzeichen als Nachweis. In manchen Ländern außerhalb, etwa in der Türkei oder in Marokko, ist die Karte Pflicht. Auf ihr steht, in welchen Ländern dein Versicherungsschutz gilt.

Am Unfallort: Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.

  2. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen. Die Nummer gilt in der ganzen EU.

  3. Polizei rufen. In manchen Ländern ist das schon bei Blechschäden Pflicht. Bei Verletzten, unklarer Schuld oder einem Mietwagen solltest du es immer tun und dir das Aktenzeichen geben lassen.

  4. Beweise sichern: Fotos der Schäden, der Kennzeichen, der Unfallstelle und der Verkehrsschilder. Notiere Namen und Telefonnummern von Zeugen.

  5. Daten des Unfallgegners aufnehmen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. Am einfachsten fotografierst du seine Versicherungskarte.

  6. Den Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen.

Der Europäische Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist in jeder Sprache gleich aufgebaut, jedes Feld steht überall an derselben Stelle. So kannst du deine deutsche Fassung neben die des Unfallgegners legen und Feld für Feld vergleichen. Beide unterschreiben, jeder bekommt ein Exemplar. Der Bericht hält nur den Hergang fest, er ist kein Schuldanerkenntnis.

Nichts unterschreiben, was du nicht verstehst

Unterschreib keine fremdsprachigen Zusatzerklärungen und erkenne keine Schuld an. Im Unfallbericht gibt es ein Feld für eigene Bemerkungen. Dort kannst du auf Deutsch festhalten, wenn du den Hergang anders siehst.

Welches Recht gilt und wer zahlt?

Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Das hat Folgen: Ob und in welcher Höhe du Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder die Gutachterkosten ersetzt bekommst, richtet sich nach den dortigen Regeln. Die sind oft weniger großzügig als in Deutschland. Stoßen zwei Beteiligte aus Deutschland zusammen, kann ausnahmsweise deutsches Recht gelten.

Der Regulierungsbeauftragte in Deutschland

Jede Kfz-Versicherung aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum muss in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen. An ihn wendest du dich nach einem unverschuldeten Unfall, auf Deutsch und von zu Hause aus. Wer zuständig ist, sagt dir der Zentralruf der Autoversicherer: 0800 250 260 0 aus Deutschland, +49 40 300 330 300 aus dem Ausland. Du brauchst das Kennzeichen des Gegners, das Unfalldatum und das Land.

Der Versicherer muss innerhalb von drei Monaten ein begründetes Angebot machen oder seine Ablehnung begründen. Passiert das nicht, oder ist der Unfallgegner gar nicht versichert, hilft die Verkehrsopferhilfe als deutsche Entschädigungsstelle weiter.

Auslandsschadenschutz, Mallorca-Police und Schutzbrief

Auslandsschadenschutz

Mit diesem Zusatzbaustein reguliert deine eigene Versicherung einen unverschuldeten Unfall im europäischen Ausland so, als wäre er in Deutschland passiert: nach deutschem Recht und deutschen Sätzen. Das Geld holt sie sich anschließend beim ausländischen Versicherer zurück. Das lohnt sich vor allem für Reisen in Länder mit niedrigen Entschädigungen.

Mallorca-Police

Sie gilt, wenn du im europäischen Ausland einen Mietwagen fährst. Ist die Haftpflichtdeckung des Mietwagens niedriger als in Deutschland, stockt sie auf deutsches Niveau auf. Hier liegt die Mindestdeckung für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro. In vielen Kfz-Tarifen ist die Mallorca-Police schon enthalten.

Schutzbrief

Ein Kfz-Schutzbrief zahlt je nach Tarif Abschleppen, Pannenhilfe, Ersatzwagen, Übernachtung und den Rücktransport deines Autos. Gerade bei einem Unfall weit weg von zu Hause ist das viel wert.

Verletzungen nach einem Unfall im Ausland

Lass dich nach einem Unfall sofort vor Ort ärztlich untersuchen, auch wenn du dich gut fühlst. Ein Schleudertrauma zeigt sich oft erst Stunden später, und ein Befund aus dem Unfallland ist für deine Ansprüche wichtig. Heb alle Belege auf: Arzt, Medikamente, Taxi, Hotel. Bei Verletzten lohnt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht, der Erfahrung mit Auslandsunfällen hat.

Zurück in Deutschland: das Gutachten

Ist dein Auto noch fahrbereit oder wurde es nach Deutschland gebracht, kann ein unabhängiger Kfz-Gutachter den Schaden hier dokumentieren. Das Gutachten hält Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert fest und ist die Grundlage für die Verhandlung mit dem Regulierungsbeauftragten. Ob die Gutachterkosten erstattet werden, hängt vom Recht des Unfalllandes ab. Kläre das vorab mit dem Regulierungsbeauftragten oder mit deiner Versicherung.

Unfall im Urlaub? Wir begutachten dein Auto in Hamburg

Ist dein Auto zurück in Hamburg, erstellen wir dein Gutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder melde deinen Schaden online. Wie du den Unfall deiner Versicherung meldest, steht im Beitrag Unfall der Versicherung melden.

Häufige Fragen

Gilt meine Kfz-Versicherung im Ausland?

Die Kfz-Haftpflicht gilt in allen Ländern der EU und in den weiteren Ländern, die auf deiner Versicherungskarte stehen. Für Kasko und Schutzbrief gelten eigene Geltungsbereiche, die in deinem Vertrag stehen.

Brauche ich die Grüne Karte noch?

In der EU reicht in der Regel das Kennzeichen. In manchen Ländern außerhalb, etwa in der Türkei oder in Marokko, ist sie Pflicht. Sie kostet nichts, deshalb lohnt es sich, sie immer dabeizuhaben.

Kann ich meinen Schaden von Deutschland aus regeln?

Nach einem Unfall in der EU meist ja. Du wendest dich an den deutschen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung. Den nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0.

Was tun, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

Dann ist die Verkehrsopferhilfe als deutsche Entschädigungsstelle dein Ansprechpartner. Sie hilft auch, wenn die gegnerische Versicherung nicht innerhalb von drei Monaten reagiert.

Muss ich im Ausland immer die Polizei rufen?

Das hängt vom Land ab. In manchen Ländern ist es schon bei kleinen Blechschäden Pflicht. Bei Verletzten, unklarer Schuld oder einem Mietwagen solltest du die Polizei in jedem Fall rufen.

Autor

AliCrash Helfer

Ali ist Bachelor of Engineering im Maschinenbau und ausgebildeter Kfz-Sachverständiger mit Fortbildung bei der KÜS. Am Standort Bramfeld bewertet er Unfallschäden und Reparaturwege mit technischem Tiefgang. Sein Anspruch: ein präzises, unabhängiges Gutachten, damit du bekommst, was dir nach dem Unfall zusteht.

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