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title: "Unfall mit Leasingfahrzeug – was jetzt gilt"
description: "Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, Nutzer bist du. Wir dokumentieren den Schaden korrekt und prüfen überhöhte Forderungen bei der Rückgabe."
url: https://crashhelfer.de/spezialfaelle/leasingfahrzeuge/
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# Leasingfahrzeuge

**Unfall mit einem Leasingfahrzeug – was muss ich jetzt beachten?**

## Fragen zum Leasing? Oder Unfall gehabt?

Über 800 Gutachten im Jahr

## Häufige Fragen

### Wer bezahlt das Gutachten des Leasingfahrzeugs?

In den meisten Fällen beauftragt und bezahlt die Leasinggesellschaft den Gutachter, besonders wenn sie Ansprüche wegen Wertminderung geltend machen will.

Dies musst du aber nicht akzeptieren, wenn du damit nicht einverstanden bist. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann den Schaden prüfen oder ein eigenes Gegengutachten erstellen. Nur so hast du dann ein belastbares Dokument, um die Schadenregulierung fair zu gestalten.

Melde dich bei Fragen hierzu gerne jederzeit bei uns.

### Kann ich das Leasing-Gutachten anfechten?

Ja: Wenn du die Forderungen für überhöht hältst, kannst du das Gutachten anfechten. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann den Schaden prüfen oder ein eigenes Gegengutachten erstellen.

Wende dich am besten direkt an uns, wenn du unsicher bist - und wir helfen dir schnellstmöglich weiter.

### Was ist der Unterschied zwischen Abnutzung und Schaden?

Kleinere Kratzer, leichte Abnutzungen im Innenraum oder minimale Steinschläge gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und sind mit den Leasingraten abgegolten. Dafür dürfen keine Kosten berechnet werden. Tiefe Kratzer, Dellen, beschädigte Felgen oder kaputte Polster gelten als übermäßige Abnutzung und müssen ersetzt oder bezahlt werden.
