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title: "Mietwagen nach Unfall: Anspruch und Kosten"
description: "Wann dir nach einem Unfall ein Mietwagen zusteht, welche Fahrzeugklasse erlaubt ist und wann der Nutzungsausfall die bessere Wahl ist."
url: https://crashhelfer.de/magazin/mietwagen-nach-unfall/
section: "unfall"
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# Mietwagen nach Unfall: Wann du Anspruch hast und wer zahlt

Wann dir nach einem Unfall ein Mietwagen zusteht, welche Fahrzeugklasse du nehmen darfst und wann Nutzungsausfall die bessere Wahl ist.

Dein Auto steht nach dem Autounfall in der Werkstatt, aber der Alltag läuft weiter. Arbeit, Kinder, Einkauf. Wenn du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, musst du nicht auf ein Fahrzeug verzichten. Du hast Anspruch auf einen Mietwagen, und die Versicherung des Unfallverursachers zahlt ihn. Ein paar Regeln solltest du aber kennen, sonst bleibst du auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen.

## Anspruch auf einen Leihwagen nach dem Unfall

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall musst du als Geschädigter so gestellt werden, als wäre nichts passiert. Dazu gehört, dass du mobil bleibst. Für die Zeit, in der dein Auto nicht nutzbar ist, darfst du einen Leihwagen nehmen. Die Kostenübernahme liegt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dieser Mietwagenanspruch ist Teil deines Schadensersatzes, genauso wie die Reparaturkosten oder die [Wertminderung](/spezialfaelle/wertminderung).

Voraussetzung ist, dass dein Unfallwagen tatsächlich nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, oder dass er für Reparatur und Begutachtung in der Werkstatt steht. Ist das Auto noch sicher fahrbar, besteht der Anspruch erst ab dem Tag, an dem es in die Werkstatt geht.

### Wie lange du einen Leihwagen bekommst

Der Anspruch auf einen Leihwagen gilt für die tatsächliche Ausfallzeit. Bei einer Reparatur ist das die Reparaturdauer. Bei einem Totalschaden ist es die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die du realistisch für die Suche nach einem Ersatz brauchst. Auch die Tage, in denen der Schaden noch ermittelt wird, zählen mit. Beide Zeiträume stehen im Gutachten des Kfz-Sachverständigen, und du musst die Standzeit im Zweifel nachweisen können. Dauert die Reparatur ohne deine Schuld länger, etwa weil Ersatzteile fehlen, zahlt die Versicherung in der Regel auch die zusätzlichen Tage. Mehr zum Totalschaden im Beitrag [Wirtschaftlicher Totalschaden](/magazin/wirtschaftlicher-totalschaden).

### Welche Fahrzeugklasse dir zusteht

Du darfst einen Unfallersatzwagen in der gleichen Fahrzeugklasse wie dein beschädigtes Auto mieten, nicht höher. Wer einen Kleinwagen fährt, bekommt keine Oberklasse bezahlt, und teure Extras sind nicht automatisch drin. Weil du mit dem Mietfahrzeug dein eigenes Auto schonst, ziehen Versicherer dann oft eine Eigenersparnis ab, meist einen kleinen Prozentsatz der Mietwagenkosten. Mietest du eine Klasse niedriger, fällt dieser Abzug in der Regel weg.

## Wer zahlt den Mietwagen nach dem Unfall?

Das hängt wie immer von der Schuldfrage ab.

### Unverschuldet: die Versicherung des Unfallverursachers

Bist du unschuldig, zahlt die gegnerische Versicherung den Leihwagen nach dem Unfall vollständig, abzüglich der Eigenersparnis bei gleicher Klasse. Viele Autovermieter rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Dafür unterschreibst du meist eine Abtretungserklärung und musst nicht in Vorleistung gehen. Halte bei der Anmietung die Schadennummer, das Kennzeichen des Gegners und dessen Versicherung bereit.

### Teilschuld: nur anteilig

Hast du eine Mitschuld, bekommst du die Mietwagenkosten nur nach der Haftungsquote ersetzt. Bei einer Quote von 50 zu 50 zahlst du die Hälfte selbst. Hier lohnt es sich besonders, genau zu rechnen. Wie Quoten zustande kommen, steht im Beitrag [Haftungsquote bei Teilschuld](/magazin/haftungsquote-teilschuld).

### Selbst verschuldet: meist kein Mietwagen

Hast du den Unfall allein verursacht, zahlt niemand einen Mietwagen. Ausnahmen gibt es nur, wenn deine eigene Autoversicherung oder ein Schutzbrief einen Ersatzwagen ausdrücklich einschließt.

## Worauf Unfallgeschädigte beim Mietwagen achten müssen

Als Geschädigter hast du eine Schadensminderungspflicht. Du darfst die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben. Wer das beachtet, hat bei der Kostenerstattung später kaum Diskussionen.

### Normaltarif statt Unfallersatztarif

Manche Autovermieter bieten Unfallgeschädigten einen speziellen Unfallersatztarif an, der deutlich teurer ist als der Normaltarif. Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Versicherung den höheren Preis nur zahlen, wenn er durch besondere Leistungen gerechtfertigt war oder dir kein günstigerer Tarif zugänglich war. Frag deshalb nach dem normalen Preis und vergleiche kurz. Gerichte schätzen angemessene Mietpreise häufig anhand der Schwacke-Liste, des Fraunhofer-Marktpreisspiegels oder eines Mittelwerts aus beiden.

### Geringer Fahrbedarf: Vorsicht bei der Geringfügigkeitsgrenze

Fährst du in der Ausfallzeit nur sehr wenig, kann ein Mietwagen unverhältnismäßig sein. Dann musst du dir unter Umständen mit Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln behelfen, deren Kosten ebenfalls erstattet werden. Oder du wählst den Nutzungsausfall.

### Die Versicherung schlägt einen Mietwagen vor

Oft meldet sich die gegnerische Versicherung und bietet dir einen Mietwagen ihres Partners an. Das kann bequem sein. Du musst das Angebot aber nicht annehmen. Achte nur darauf, dass dein eigener Mietwagen nicht deutlich teurer ist als ein vergleichbares Angebot. Im Zweifel klärst du die Kostenübernahme vorher kurz mit dem Versicherer.

### Belege aufbewahren

Heb den Mietvertrag, die Rechnung und eine Übersicht der gefahrenen Kilometer auf. Damit belegst du die Nutzung und die Dauer, falls die Versicherung bei der Schadensregulierung nachfragt.

## Beispiel: was die Versicherung erstattet

Ein Beispiel mit runden Zahlen: Dein Kompaktwagen wird beim Abbiegen gerammt, du hast keine Schuld. Das Gutachten setzt sieben Arbeitstage Reparaturdauer an, durch ein Wochenende steht das Auto neun Tage. Du mietest einen Kompaktwagen zum Normaltarif. Die Versicherung erstattet die neun Miettage, zieht aber eventuell eine Eigenersparnis ab. Hättest du einen Kleinwagen gemietet, entfiele dieser Abzug meist. Wartet die Werkstatt zwei Tage auf ein Ersatzteil, kommen diese zwei Tage als Nutzungsdauer dazu.

## Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Statt eines Mietwagens kannst du eine [Nutzungsausfallentschädigung](/spezialfaelle/nutzungsausfall) verlangen. Das ist eine Entschädigung als fester Betrag für jeden Tag, an dem du dein Auto nicht nutzen konntest. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird anhand einer Nutzungsausfalltabelle bestimmt. Beides gleichzeitig geht nicht.

Ein Mietwagen lohnt sich meist, wenn du täglich auf das Auto angewiesen bist, etwa für die Arbeit. Der Nutzungsausfall ist oft die bessere Wahl, wenn du auch einige Tage ohne Auto zurechtkommst oder einen Zweitwagen hast. Dann bekommst du Geld statt eines Wagens. Steht dir problemlos ein gleichwertiges Zweitfahrzeug zur Verfügung, entfällt allerdings auch der Nutzungsausfall.

## Warum der Kfz-Gutachter hier so wichtig ist

Ob für den Mietwagen oder den Nutzungsausfall: Die Grundlage ist die Ausfallzeit im Gutachten. Setzt die Versicherung weniger Tage an, als die Reparatur wirklich braucht, zahlst du die Differenz. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kalkuliert die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer realistisch und begründet sie. So hast du bei der Schadensregulierung ein belastbares Recht auf die volle Ausfallzeit. Mehr zu unserem [Unfallgutachten](/gutachten/unfallgutachten).

Bei [Leasingfahrzeugen](/spezialfaelle/leasingfahrzeuge) und [Firmenwagen](/spezialfaelle/firmenwagen) gelten zum Teil eigene Regeln, etwa wenn der Arbeitgeber einen Pool-Wagen stellt.

## Unfall in Hamburg? Wir halten deine Ausfallzeit fest

Wir erstellen dein Gutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden, inklusive realistischer Reparaturdauer. Ruf uns an unter +49 155 60711116 oder [melde deinen Schaden online](/schaden-melden/). Was dir außerdem zusteht, steht im Beitrag [Kfz-Gutachten nach dem Unfall: Was dir wirklich zusteht](/magazin/kfz-gutachten-nach-dem-unfall-was-dir-wirklich-zusteht).

## Häufige Fragen

### Habe ich nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja, wenn du unverschuldet in den Unfall geraten bist und dein Auto nicht nutzen kannst. Die Kosten zahlt die Versicherung des Unfallverursachers für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.

### Wer zahlt den Leihwagen nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Teilschuld wird nach der Haftungsquote geteilt, bei Alleinschuld zahlst du selbst.

### Welche Fahrzeugklasse darf ich als Mietwagen nehmen?

Die gleiche Klasse wie dein eigenes Auto. Dann wird meist eine kleine Eigenersparnis abgezogen. Nimmst du eine Klasse niedriger, entfällt dieser Abzug in der Regel.

### Mietwagen oder Nutzungsausfall, was ist besser?

Brauchst du das Auto täglich, ist der Mietwagen meist sinnvoller. Kommst du einige Tage ohne Auto aus, bekommst du mit dem Nutzungsausfall Geld pro Tag. Beides zusammen geht nicht.

### Wie lange bekomme ich einen Mietwagen?

So lange, wie dein Auto ausfällt. Maßgeblich ist die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten. Unverschuldete Verzögerungen in der Werkstatt gehen in der Regel zulasten der Versicherung.
