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title: "Versicherung schickt eigenen Gutachter? Deine Rechte"
description: "Die gegnerische Versicherung bietet Gutachter, Werkstatt und Mietwagen an? Warum du das nicht annehmen musst und wie du richtig reagierst."
url: https://crashhelfer.de/magazin/gegnerische-versicherung-gutachter/
section: "unfall"
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# Gegnerische Versicherung will eigenen Gutachter schicken: Was du wissen musst

Nach dem Unfall ruft die Versicherung des Gegners an und will alles regeln? Warum du den Gutachter selbst wählen darfst und worauf du achten solltest.

Der Unfall ist kaum ein paar Stunden her, da klingelt das Telefon. Die Versicherung des Unfallgegners meldet sich, freundlich und erstaunlich schnell. Sie bietet an, einen Gutachter vorbeizuschicken, eine Partnerwerkstatt zu organisieren und gleich noch einen Mietwagen zu stellen. Das klingt bequem. Aber die Versicherung, die dir hier hilft, ist dieselbe, die deinen Schaden bezahlen muss. Wenn du unverschuldet in den Unfall geraten bist, musst du dich auf dieses Angebot nicht einlassen.

## Was hinter dem Anruf der Versicherung steckt

Versicherer nennen das Schadenmanagement oder Schadensteuerung. Die Idee: Die Versicherung steuert die Regulierung von Anfang an selbst, mit eigenen oder beauftragten Gutachtern, mit Partnerwerkstätten zu vereinbarten Preisen und mit eigenen Mietwagenpartnern. Für die Versicherung ist das günstiger. Für dich heißt es, dass die Person, die deinen Schaden bewertet, im Auftrag der Seite arbeitet, die ihn bezahlt.

Das bedeutet nicht, dass jeder Versicherungsgutachter schlecht arbeitet. Doch viele Positionen im Gutachten beruhen auf einer Einschätzung, etwa die [Wertminderung](/spezialfaelle/wertminderung), die Reparaturdauer oder beim Totalschaden der Restwert. Diese Einschätzung sollte von jemandem kommen, der in deinem Auftrag arbeitet.

## Du darfst deinen Gutachter selbst wählen

Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl beauftragen. Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Langem anerkannt. Du musst den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren und brauchst auch keine Erlaubnis, bevor du deinen eigenen beauftragst.

Die Kosten für dein Gutachten gehören zu deinem Schaden. Deshalb zahlt sie die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der [Bagatellgrenze](/magazin/bagatellgrenze-kostenvoranschlag-oder-gutachten) liegt. Bei kleinen Kratzern reicht oft ein Kostenvoranschlag. Hast du eine Mitschuld, werden auch die Gutachterkosten nach der [Haftungsquote](/magazin/haftungsquote-teilschuld) geteilt. Was ein Gutachten kostet, steht im Beitrag [Kfz-Gutachter Kosten](/magazin/kfz-gutachter-kosten).

## Was du der Versicherung am Telefon sagst

Bleib freundlich, aber knapp. Du musst nichts entscheiden, nur weil jemand anruft. Diese Punkte helfen dir:

- Gib nur die nötigen Daten weiter: Unfalldatum, Unfallort, Kennzeichen und deine Kontaktdaten.
- Sag, dass du einen eigenen Gutachter beauftragst und das Gutachten nachreichst.
- Lass dich nicht spontan auf Fragen zur Schuld ein. Den Unfallhergang schilderst du besser schriftlich.
- Bitte darum, dass die weitere Kommunikation schriftlich läuft.
- Sag keinem Gutachter-, Werkstatt- oder Zahlungsangebot zu, bevor dein Schaden vollständig ermittelt ist.

Wie du den Unfall korrekt meldest und welche Fristen gelten, steht im Beitrag [Unfall der Versicherung melden](/magazin/unfall-versicherung-melden).

## Die Versicherung will dein Auto trotzdem besichtigen

Manchmal liegt dein Gutachten schon vor, und die Versicherung möchte das Auto trotzdem noch einmal von einem eigenen Sachverständigen ansehen lassen. Das nennt sich Nachbesichtigung. Ob du sie zulassen musst, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

Stimmst du zu, darfst du deinen eigenen Gutachter zum Termin dazuholen. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Versicherung. So trifft niemand Feststellungen an deinem Auto, ohne dass jemand auf deiner Seite dabei ist. Planst du gerade eine Reparatur oder einen Verkauf, stimm das vorher kurz mit deinem Gutachter ab.

## Partnerwerkstatt: ein Angebot, keine Pflicht

Lässt du dein Auto reparieren, entscheidest du, welche Werkstatt das macht. Die Versicherung kann dir eine Partnerwerkstatt empfehlen, vorschreiben kann sie sie nicht.

### Ausnahme bei der fiktiven Abrechnung

Anders kann es aussehen, wenn du nicht reparierst, sondern dir den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lässt. Bei dieser [fiktiven Abrechnung](/magazin/fiktive-abrechnung) darf die Versicherung dich unter bestimmten Voraussetzungen auf die günstigeren Stundensätze einer gleichwertigen freien Fachwerkstatt in der Nähe verweisen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist das in der Regel nicht zumutbar, wenn dein Auto höchstens drei Jahre alt ist. Auch bei älteren Autos kann es unzumutbar sein, wenn du es bisher immer in einer Markenwerkstatt hast warten und reparieren lassen. Heb Scheckheft und Werkstattrechnungen deshalb gut auf.

## Restwertangebote beim Totalschaden

Bei einem [wirtschaftlichen Totalschaden](/magazin/wirtschaftlicher-totalschaden) ermittelt dein Gutachter auch den Restwert, also was dein Unfallwagen noch wert ist. Dafür holt er in der Regel drei Angebote auf dem regionalen Markt ein. Zum höchsten dieser Angebote darfst du dein Auto verkaufen, ohne der Versicherung vorher Gelegenheit zu geben, ein besseres zu finden. Du musst auch nicht selbst nach Angeboten spezialisierter Restwertaufkäufer im Internet suchen.

Eine wichtige Ausnahme: Schickt dir die Versicherung vor dem Verkauf ein konkretes, höheres Angebot, das du ohne Aufwand annehmen kannst, musst du es in der Regel berücksichtigen. Verkaufst du trotzdem günstiger, wird dir der höhere Restwert meist angerechnet.

## Vorsicht bei schnellen Zahlungen und Abfindungserklärungen

Manche Versicherer bieten früh einen Pauschalbetrag an, um den Fall schnell abzuschließen. Das Geld ist verlockend, aber zu diesem Zeitpunkt ist oft noch gar nicht klar, wie hoch dein Schaden wirklich ist. Wertminderung, [Nutzungsausfall](/spezialfaelle/nutzungsausfall), Gutachterkosten oder Schäden, die erst bei der Reparatur auffallen, fehlen dann leicht.

Ist die Zahlung an eine Abfindungserklärung geknüpft, verzichtest du damit in der Regel auf alle weiteren Ansprüche aus dem Unfall. Unterschreibe so etwas erst, wenn alle Positionen feststehen, und im Zweifel erst nach Rücksprache mit einem [Anwalt](/magazin/anwalt-nach-unfall). Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.

## Warum ein unabhängiges Gutachten die Grundlage für alles ist

Dein Gutachten bestimmt, was du am Ende bekommst: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder [Mietwagen](/magazin/mietwagen-nach-unfall), beim Totalschaden Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet in deinem Auftrag und begründet jede Position so, dass sie in der Schadensregulierung Bestand hat. Und wenn die Versicherung später trotzdem kürzt, hast du eine belastbare Grundlage, um dich zu wehren. Mehr dazu im Beitrag [Versicherung kürzt das Gutachten](/magazin/versicherung-kuerzt-gutachten) und zu unserem [Unfallgutachten](/gutachten/unfallgutachten).

## Unfall in Hamburg? Ruf uns an, bevor du zusagst

Hat sich die gegnerische Versicherung schon gemeldet? Dann sag erst einmal nichts zu und ruf uns an unter +49 155 60711116 oder [melde deinen Schaden online](/schaden-melden/). Wir erstellen dein Gutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Einen Überblick über alle Ansprüche nach dem Unfall findest du im Beitrag [Kfz-Gutachten nach dem Unfall: Was dir wirklich zusteht](/magazin/kfz-gutachten-nach-dem-unfall-was-dir-wirklich-zusteht).

## Häufige Fragen

### Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du einen unabhängigen Kfz-Gutachter deiner Wahl beauftragen. Die Kosten zahlt die Versicherung des Unfallverursachers, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

### Wer bezahlt meinen eigenen Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Hast du eine Mitschuld, werden die Kosten nach der Haftungsquote geteilt. Bei sehr kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag.

### Muss ich mein Auto in die Partnerwerkstatt der Versicherung bringen?

Nein. Lässt du reparieren, wählst du die Werkstatt selbst. Nur wenn du fiktiv abrechnest, kann dich die Versicherung unter Umständen auf die Preise einer günstigeren freien Fachwerkstatt verweisen.

### Muss ich eine Nachbesichtigung durch die Versicherung zulassen?

Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Stimmst du zu, darfst du deinen eigenen Gutachter dazuholen. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Versicherung.

### Was sage ich der gegnerischen Versicherung am Telefon?

Nur das Nötigste: Unfalldatum, Ort, Kennzeichen und deine Kontaktdaten. Sag, dass du einen eigenen Gutachter beauftragst, und bitte um schriftliche Kommunikation. Sag keinem Angebot zu, bevor dein Schaden vollständig ermittelt ist.
