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title: "Fiktive Abrechnung nach dem Unfall"
description: "Geld statt Reparatur: Wie die fiktive Abrechnung funktioniert, welche Positionen dabei wegfallen und wann sie sich nach einem Unfall lohnt."
url: https://crashhelfer.de/magazin/fiktive-abrechnung/
section: "unfall"
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# Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur nach dem Unfall

Du musst dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht reparieren lassen. Wie die fiktive Abrechnung funktioniert, was ausgezahlt wird und wann du besser doch in die Werkstatt fährst.

Nach dem Crash hast du eine Beule in der Tür, die dich nicht besonders stört, das Auto ist zehn Jahre alt, und eigentlich würdest du das Geld lieber anders verwenden. Das geht. Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du dir den Schaden auszahlen lassen, statt ihn zu reparieren. Das nennt sich fiktive Abrechnung und ist völlig legal. Ein paar Regeln solltest du aber kennen, sonst bekommst du weniger, als dir zusteht.

## Was ist eine fiktive Abrechnung?

Bei einer fiktiven Abrechnung zahlt die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten so, als ob repariert würde. Du reichst dafür keine Werkstattrechnung ein, sondern ein Gutachten, das die Kosten beziffert. Was du mit dem Geld machst, ist deine Sache: reparieren lassen, selbst reparieren, das Auto so weiterfahren oder später verkaufen.

Die rechtliche Grundlage ist § 249 Absatz 2 BGB. Danach kann der Geschädigte statt der Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Bundesgerichtshof hat das in vielen Entscheidungen bestätigt.

Das Gegenstück ist die **konkrete Abrechnung**: Du lässt reparieren, und die Versicherung zahlt die tatsächliche Reparaturrechnung. Bei einem unverschuldeten Autounfall hast du die Wahl zwischen beiden Optionen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kann dir das nicht vorschreiben.

## Schaden auszahlen lassen: so läuft die fiktive Abrechnung ab

1. **Kontakt zum Kfz-Sachverständigen.** Du beauftragst einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl.
2. **Gutachten erstellen lassen.** Der Sachverständige besichtigt dein Unfallauto und kalkuliert die Reparaturkosten, die Wertminderung und alle weiteren Positionen.
3. **Gutachten einreichen.** Das Gutachten geht mit der Erklärung, dass du fiktiv abrechnen möchtest, an die gegnerische Versicherung. Einen Reparaturnachweis brauchst du nicht.
4. **Auszahlung.** Die Versicherung zahlt auf Gutachtenbasis den Netto-Betrag aus. Weitere Dokumente sind meist nicht nötig.

## Was wird bei der fiktiven Abrechnung ausgezahlt?

### Der Netto-Betrag der Reparaturkosten

Du bekommst die Reparaturkosten laut Gutachten, aber **ohne Mehrwertsteuer**, also die Netto-Reparaturkosten statt der Brutto-Reparaturkosten. Das steht so im Gesetz: Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Da du keine Rechnung bezahlst, fällt auch keine Steuer an. Bei Reparaturkosten von 4.760 Euro brutto bekommst du also 4.000 Euro.

Lässt du später doch teilweise reparieren, etwa nur die Lackierung, kann die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer unter Umständen nachgefordert werden. Hier lohnt sich vorher eine Rückfrage beim Anwalt.

### Weitere Positionen

Auch bei der fiktiven Abrechnung umfasst dein Anspruch auf Schadensersatz weitere Positionen:

- die [Wertminderung](/spezialfaelle/wertminderung), denn sie entsteht unabhängig davon, ob repariert wird,
- die Gutachterkosten,
- eine Unkostenpauschale, meist zwischen 25 und 30 Euro,
- Abschleppkosten, falls angefallen,
- Anwaltskosten.

### Was nicht gezahlt wird

**Nutzungsausfall** gibt es nur, wenn du dein Auto tatsächlich nicht nutzen konntest. Fährst du es unrepariert weiter, fehlt dir nichts, also gibt es auch keine Entschädigung. Lässt du selbst reparieren und kannst die Ausfalltage belegen, sieht das anders aus. Einen Mietwagen gibt es aus demselben Grund nur, wenn du ihn wirklich brauchtest. Mehr dazu auf unserer Seite zum [Nutzungsausfall](/spezialfaelle/nutzungsausfall).

## Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, das Gutachten ergibt:

- Reparaturkosten: 4.760 Euro brutto, also 4.000 Euro netto
- Wertminderung: 400 Euro
- Unkostenpauschale: 25 Euro

Bei der fiktiven Abrechnung beträgt die Schadenssumme, die du ausgezahlt bekommst, **4.425 Euro**. Die Gutachterkosten kommen hinzu, sie werden in der Regel direkt mit dem Sachverständigen abgerechnet. Lässt du reparieren, werden die 4.760 Euro brutto laut Rechnung übernommen, dazu kommen Wertminderung, Pauschale und je nach Dauer Nutzungsausfall oder Mietwagen.

## Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt als Grundlage. Darüber solltest du ein [Unfallgutachten](/gutachten/unfallgutachten) erstellen lassen. Bei der fiktiven Abrechnung ist das besonders wichtig: Das Gutachten ist hier das einzige Dokument, das die Höhe deines Anspruchs belegt. Was der Kostenvoranschlag nicht enthält, existiert für die Versicherung nicht. Den Unterschied erklären wir im Beitrag [Bagatellgrenze: Kostenvoranschlag oder Gutachten?](/magazin/bagatellgrenze-kostenvoranschlag-oder-gutachten)

## Wo die Versicherung bei der fiktiven Abrechnung gerne kürzt

Weil keine echte Rechnung vorliegt, versuchen Versicherer bei der fiktiven Abrechnung besonders gern, die Kalkulation nach unten zu drücken:

- **Verweis auf eine freie Werkstatt:** Statt der Stundensätze der Markenwerkstatt setzt die Versicherung die einer günstigeren Werkstatt in der Nähe an. Sie beruft sich dabei auf deine Schadenminderungspflicht. Das darf sie, wenn die Werkstatt gleichwertig und für dich zumutbar erreichbar ist. Ist dein Auto aber jünger als drei Jahre oder wurde es durchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet, musst du dich in der Regel nicht darauf verweisen lassen. Heb deshalb dein Scheckheft und die Wartungsrechnungen auf.
- **UPE-Aufschläge und Verbringungskosten:** Sie werden oft gestrichen. Sind sie bei Werkstätten in deiner Region üblich, sind sie häufig trotzdem erstattungsfähig.
- **Beilackierung:** Wird gerne als „nicht erforderlich“ markiert.

Wie du auf solche Kürzungen reagierst, steht in unserem Beitrag [Versicherung kürzt das Gutachten](/magazin/versicherung-kuerzt-gutachten).

## Fiktive Abrechnung und Totalschaden

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dann bekommst du bei der fiktiven Abrechnung höchstens den Wiederbeschaffungsaufwand, also den Wert vor dem Unfall minus Restwert.

Liegen die Reparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand und dem Wiederbeschaffungswert, bekommst du die vollen Netto-Reparaturkosten nur, wenn du das Auto mindestens sechs Monate weiter nutzt. Die 130-Prozent-Regel gilt bei der fiktiven Abrechnung nicht, sie setzt eine tatsächliche, vollständige Reparatur voraus. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zum [wirtschaftlichen Totalschaden](/magazin/wirtschaftlicher-totalschaden).

## Lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Fiktiv abrechnen lohnt sich oft, wenn:

- das Auto älter ist und kleine optische Schäden dich nicht stören,
- du selbst Kfz-Mechaniker bist, schrauben kannst oder eine günstige Werkstatt kennst,
- du das Auto ohnehin bald verkaufen willst,
- der Schaden die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt.

Lieber reparieren lassen solltest du, wenn:

- sicherheitsrelevante Teile betroffen sind, etwa Achsen, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung oder Sensoren für Assistenzsysteme. Die musst du ohnehin reparieren lassen, und dann ist die konkrete Abrechnung mit Mehrwertsteuer günstiger,
- dein Auto noch Herstellergarantie hat oder du den Wert erhalten willst,
- es sich um ein **Leasingfahrzeug** handelt. Hier gehört das Auto der Leasinggesellschaft, und die meisten Verträge schreiben eine fachgerechte Reparatur vor. Mehr dazu auf unserer Seite zu [Leasingfahrzeugen](/spezialfaelle/leasingfahrzeuge),
- das Auto finanziert ist und die Bank als Sicherungseigentümerin zustimmen muss,
- es ein [Firmenwagen](/spezialfaelle/firmenwagen) ist, bei dem der Arbeitgeber über die Reparatur entscheidet.

## Was du sonst noch wissen solltest

**Du kannst später noch umschwenken.** Hast du fiktiv abgerechnet und lässt doch reparieren, kannst du innerhalb der Verjährungsfrist auf die konkrete Abrechnung wechseln, etwa um die Mehrwertsteuer nachzufordern. Beide Abrechnungsarten zu mischen, also bei einzelnen Positionen die günstigere zu wählen, ist aber nicht erlaubt.

**Beim Verkauf musst du den Schaden angeben.** Ein unreparierter oder nur notdürftig reparierter Unfallschaden muss beim Verkauf offengelegt werden.

**Ein späterer Schaden an derselben Stelle wird schwierig.** Wer einen Schaden ausgezahlt bekommen hat und an derselben Stelle wieder getroffen wird, muss nachweisen, was neu ist. Fotos vom Zustand vor dem zweiten Unfall helfen.

**Bei Kaskoschäden gelten andere Regeln.** Ob und wie deine eigene Kfz-Versicherung in der Vollkasko fiktiv abrechnet, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Bei Tarifen mit Werkstattbindung ist die fiktive Abrechnung oft ausgeschlossen oder mit Abschlägen verbunden.

## Gutachten für die fiktive Abrechnung

Ob Schadensregulierung per Rechnung oder per Auszahlung: Die Grundlage für eine reibungslose Schadensabwicklung ist ein sauberes Gutachten. Wir erstellen dir ein Gutachten, auf dessen Basis du sicher fiktiv abrechnen kannst, und rechnen mit dir durch, ob sich Auszahlung oder Reparatur mehr lohnt. Erreichbar sind wir rund um die Uhr unter +49 155 60711116, oder du [meldest deinen Schaden direkt online](/schaden-melden/).

## Häufige Fragen

### Muss ich nach einem Unfall reparieren lassen?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall darfst du dir den Schaden auszahlen lassen. Achte aber darauf, dass das Auto verkehrssicher bleibt.

### Wie viel wird bei der fiktiven Abrechnung abgezogen?

Abgezogen wird die Mehrwertsteuer, aktuell 19 Prozent. Dazu kommen je nach Fall Kürzungen durch einen Werkstattverweis oder gestrichene Aufschläge. Die Wertminderung wird nicht abgezogen.

### Kann die Versicherung eine fiktive Abrechnung ablehnen?

Nein, das Wahlrecht liegt bei dir. Die Versicherer können aber einzelne Positionen der Kalkulation bestreiten. Dann hilft eine Stellungnahme des Gutachters oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.

### Wer zahlt den Kostenvoranschlag bei einer fiktiven Abrechnung?

Ist der Kostenvoranschlag nötig, um den Schaden zu beziffern, gehören seine Kosten bei einem unverschuldeten Unfall zum ersatzfähigen Schaden.

### Darf ich das Auto nach der fiktiven Abrechnung verkaufen?

Ja, solange es kein Totalschaden war und die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand lagen. Lagen sie darüber, musst du das Auto sechs Monate behalten, um die vollen Reparaturkosten zu bekommen.
